Wenn der Mandant sein Kassenbuch in DUO laufend führt ist die Festschreibung der Buchungssätze nur für den vergangenen Monat nicht möglich. Es werden auch immer die im Folgemonat erfassten festgeschrieben. Zwingend ist dies nach den GoBD nicht und darüber hinaus schränkt das den Mandanten in der Fehlerberichtigung ein. Wann wird das geändert?
Hallo Herr Schwickert,
bitte beachten Sie dazu folgendes Dokument:
Modernisiertes Kassenbuch online – Organisationsanweisung
Bitte beachten Sie hierbei, dass es im Kassenbuch online kein gesondertes Erfassungsdatum ("Eingabedatum") gibt - die zeitnahe Erfassung wird nur durch die Festschreibung dokumentiert.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Zwingend ist dies nach den GoBD nicht
Sowohl bei DATEV als auch in einer anderen Quelle lese ich nach: die Kasse muss täglich festgeschrieben werden.
Schreiben Sie die erfassten Kassenbewegungen täglich fest.
Erfolgt die Belegsicherung oder die Erfassung von Entstehung mittels EDV-System (= EDV-Kassenbücher), ist eine tägliche Festschreibung erforderlich!
Von daher macht die Kasse bei DATEV Sinn.