Hallo Zusammen,
wir stellen uns derzeit die Frage, wie man einen vom Mandanten in DUO integrierten EBICS-Zugang die Daten im Zahlungsverkehr abholen kann.
Muss hier mit einem RZ-Bankinfo gearbeitet werden, damit man die Bankkontoumsätze in der Fibu erhällt?
Bei einem aus DUO mit PSD2 genutzten HBCI-Zugang, bin ich inzwischen d'accord, dass man im Zahlungsverkehr HBCI und die Umsätze aus dem RZ abholen muss. Nur bei EBICS gibt es diese Abfrage nicht, weshalb ich hier vor einem Problem stehe Bankkontoumsätze in die Fibu zu bekommen.
Vielen Dnak für die Rückmeldungen.
MFG
L.Dürr
Hallo Frau Dürr,
ich bin selbst gerade bei der EBICS Einrichtung 🙂
Sie rufen die Umsätze einfach ganz normal über RZ-Bankinfo ab. Sie müssen nicht zwangsweise über den DATEV Zahlungsverkehr gehen, Sie können auch über Banken | Einstellungen Bankkontoumsätze RZ_Bankinfo hinterlegen.
Der Mandant muss allerdings immer selbst die Umsätze in DUO abholen, holt er keine Umsätze ab, haben Sie auch keine Umsätze für die Verbuchung im DATEV RZ.
Die gleichen Erfahrungen mit PSD2 und HBCI Zugängen habe ich auch gemacht. Immerhin hat dies einen Vorteil ggü HBCI vor PSD2, der Mandant kann bei finAPI den PIN speichern, dies sollte auch der Kanzlei den Abruf aus dem Zahlungsverkehr erlauben, ohne dass ein PIN eingegeben werden muss.
Beste Grüße
Andreas Hausmann
Hallo Herr Hausmann,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Muss ich dann auch eine Teilnahmeerklärung an die Bank senden? Nein, oder, da ich sonst einen permanenten Abruf habe...!?
Ich finde das Sicherheitstechnisch keinen Vorteil, dass der Mandant seinen Pin abspeichern kann. Datenschutztechnisch ist dies nicht optimal. Wir helfen unseren Mandanten bei der Umstellung und bei uns in der IT-Abtielung ist ganz klar die Devise, dass keiner den Haken setztr, außer der Mandant besteht darauf.
Aber villeicht ist man als IT-ler im Hinblick auf Datenschutz etc. hier etwas sensibler untergwegs...
Das gleiche gilt im Übrigen für den inzwischen von der DATEV empfohlenen Browser "Google Chrome" für DUO.
Dieser "quatscht" in alle Ecken und Enden, ist aber deshalb auch leichter Anwendnungen zu integrieren, bzw. Entiwcklungstechnisch einfacher zu handeln als ein Firefox.
MFG
L.Dürr
Hallo Frau Dürr,
nein die Teilnahmeerklärung benötigt die Bank nicht (kostet idR ja auch extra). Der Mandant MUSS aber die Kontoumsätze abrufen, sonst haben Sie keine Kontoumsätze!
Bitte beachten Sie auch diesen Beitrag hier: Kein Abruf Bankkontoumsätze nach Umstellung auf EBICS mehr anscheinend deaktivieren manchen Banken RZ-Bankinfo, wenn EBICS eingesetzt wird.
Zur Abspeicherung des PINs:
Datenschutztechnisch haben Sie natürlich recht, dass es sicherer ist, wenn der Haken nicht gesetzt wird. Allerdings legt das Thema einem auch viele Steine in den Weg und viele ziehen den Komfort dem Datenschutz vor. Setzt der Mandant den Haken nicht, weiß ich gerade nicht, ob der Abruf über den Zahlungsverkehr überhaupt funktioniert, zu mindestens müsste der Mandant die Kontoumsätze immer manuell abrufen.
Das wird sehr gerne vergessen und verursacht daher gerne zusätzlichen Aufwand, der irgendwie seinen Weg früher oder später auch auf die Rechnung findet.
Ich sehe die Speicherung des PINs relativ entspannt. Das Auslösen von Überweisungen erfolgt grundsätzlich nur per 2FA, daher gibt es immer noch eine weitere Sicherheitskomponente auf die die Kanzlei keinen Zugriff hat.
Zu Google Chrome:
Ich meine mich zu entsinnen, dass der Aufwand bei der DATEV einen Browser für DATEV Programme abzusichern, recht hoch ist. Google Chrome ist besonders, wenn man eine Vielzahl an Nutzern erreichen möchte, die beste Lösung. Die Verbreitung ist am höchsten (hat ja irgendwann Firefox vom Treppchen gestoßen) und es gibt Varianten für alle Betriebssysteme, sogar Linux mit Chromium. Zudem (wie man hier im Forum lesen kann) hat Microsoft seinen neuen Edge ja mehr oder weniger auch schon auf der Abschussliste und testet gerade einen Edge Browser auf der Basis von Google Chrome. Daher ist Chrome die rein logische Wahl 🙂