Hallo zusammen,
ich bin gerade dabei DUO für Zahlungen zu testen.
Wir verwenden Ebics, 2 Unterschriften sind nötig, im 4-Augen-Prinzip.
Benutzer 1 hat Erstunterschrift (A) und Benutzer 2 eine Zweitunterschrift (B).
Beide sind erfolgreich initialisiert.
Nun habe ich aber die Vermutung, dass Datev DUO nicht prüfen kann, ob zwei Unterschriften für eine
Bearbeitung bei der Bank nötig sind bzw. ob beide Unterschriften geleistet wurden, die zwingend notwendig sind.
Ist das wirklich so?
Ich habe mich bisher noch nicht getraut auf "an Bank senden" zu klicken, wenn nur eine Person unterschrieben hat. (Denn einer alleine darf ja gar nicht freigeben)
Ich befürchte, dass die Sammelüberweisung dann auf dem Bankrechner festhängt und nicht weiter bearbeitet werden kann 😞 Ist aber nur eine Vermutung.
Hat evtl. jemand Erfahrung mit der Sache oder kann sicher sagen, dass der Auftrag in dem Fall vielleicht gar nicht an die Bank gesendet werden kann? Vielleicht bricht die Übertragung auch nach gewisser Zeit ab und es kommt ein Fehlerprotokoll?
Viele Grüße
@Forelle schrieb:
Ist das wirklich so?
Jein. Es sollte die Meldung kommen: Der Auftrag ist noch nicht hinreichend unterschrieben: trotzdem senden?
@Forelle schrieb:
Hat evtl. jemand Erfahrung mit der Sache oder kann sicher sagen, dass der Auftrag in dem Fall vielleicht gar nicht an die Bank gesendet werden kann? Vielleicht bricht die Übertragung auch nach gewisser Zeit ab und es kommt ein Fehlerprotokoll?
In meinem Fall war es so, wie Sie vermuten. Wenn man bei obiger Frage auf JA klickt, wird der Auftrag an die Bank übermittelt; die Bank sagt: 1 Unterschrift fehlt und der Auftrag wartet bei der Bank auf seine 2. Unterschrift. An die kommt man aber per DUO nicht mehr ran, sodass man den Auftrag kopieren muss und die 2. Unterschrift in DUO hinzufügen muss. Erst dann wird die Zahlung verarbeitet. Der alte Auftrag mit 1 Unterschrift wird bei der Bank nach x Tagen automatisch gelöscht (Sparkasse Dortmund).
Warum DATEV fragt trotzdem senden? kann ich nicht sagen. Ich finde es auch etwas "fahrlässig" und man ist nur 1 Klick von der "Katastrophe" entfernt.
Wenn dem alles nicht mehr so ist, möge man meine Erfahrung korrigieren.
@Forelle schrieb:
Benutzer 1 hat Erstunterschrift (A) und Benutzer 2 eine Zweitunterschrift (B).
Das ist ebenfalls irreführend. Diese Beschriftung hat mit den Rechten nichts zu tun. Beim 4-Augen Prinzip sollten meiner Meinung nach beide Personen auf A stehen. Wichtig ist, was bei der Bank für Rechte am EBICS User hinterlegt sind.
Warum DATEV fragt trotzdem senden? kann ich nicht sagen. Ich finde es auch etwas "fahrlässig" und man ist nur 1 Klick von der "Katastrophe" entfernt.
Na ja, die nur mit einer Erstunterschrift an die Bank gesendete Datei könnte dort ja durch den Zweitunterschreibenden separat freigegeben werden. - Auch wenn das mit Duo nicht geht; üblich ist bei einer EBICS-Software, dass gerade diese Funktionalität genutzt werden kann. Und selbst Smartphone-Apps können in diesem Zusammenhang für die Freigabe mit einer Zweitunterschrift genutzt werden.
@Forelle schrieb:
Benutzer 1 hat Erstunterschrift (A) und Benutzer 2 eine Zweitunterschrift (B).
Das ist ebenfalls irreführend. Diese Beschriftung hat mit den Rechten nichts zu tun. Beim 4-Augen Prinzip sollten meiner Meinung nach beide Personen auf A stehen. Wichtig ist, was bei der Bank für Rechte am EBICS User hinterlegt sind.
Im EBICS werden Erst- und Zweitunterschriften eigentlich nicht mit A oder B gekennzeichnet.
Vielmehr bezeichnet eine A-Vollmacht eine "a"llgemeine Gemeinschaftsvollmacht und eine B-Vollmacht eine "b"eschränkte Gemeinschaftsvollmacht.
Dabei gilt:
- ein A darf mit jedem anderen A unterschreiben, ein A darf aber auch mit einem B zusammen unterschreiben
- ein B darf (und kann technisch) nie mit einem anderen B zusammen unterschreiben
Viele Grüße und bald einen guten Start ins Wochenende,
Sven