Hallo,
normalerweise können SmartCards die einer BeraterNr. zugeordnet sind, nicht zu einer Gruppe zugeordnet werden die für eine andere BeraterNr. angelegt wurde.
Ich konnte heute etwas anders nachstellen.
Für einen Mitarbeiter einer Kanzlei (hat mehrere BeraterNr.: 123456 u. 654321 ) wurde eine SmartCard auf z.b Berater Nr. 12346 bestellt die nicht unserer Gruppenzuordnung (654321) entspricht - trotzdem kann die SmartCard der Gruppe zugeordnet werden.
Kann das jemand nachstellen?? Seit wann ist dies so??
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Kommt drauf an, wie die beiden Beraternummern bei DATEV im LogistikCenter geführt werden. Wir haben auch zwei Beraternummern, die sich gegenseitig "vertrauen", weil die Kanzleien zusammengeführt wurden.
Oder ist ggf. das mitgliedsschaftsübergreifende ... der Grund?
Das geht meines Wissens nur für die der Kanzlei zugeordneten Beraternummern. Bei mandantengenutzen Unterberaternummern kann ich nur Smartcards der gleichen Beraternummer der Gruppe zuordnen.
EDIT: In der Serviceanwendung "Beraternummern verwalten" kann man es ganz gut sehen. Dort steht bei den Kanzlei-Beraternummern "Hauptsitz" als Art. Bei den Mandantennummern steht dort Mandant.
Grüße
Michael Freischlad
Es ist eine Kanzlei mit mehreren BeraterNr.: (mehreren Niederlassungen)
Bisher benötigte man verschiedene Gruppen immer mit der Gleichen BeraterNr.: aber unterschiedlichen Rechten
Jetzt scheint dies nicht mehr so zu sein.
Wenn eine Gruppe so angelegt war - konnte man bisher nur SmartCard verrechten, die auch mit dieser BeraterNr. angelegt wurden. Daher habe wir immer zentral die SC bestellt - da jeweiligen Niederlassungen mit eigenen BeraterNr. arbeiten.
Bisher kann man ja auch keine Externen Karten einer Gruppe zuweisen - evtl. sind das vorbereitende Maßnahmen