Guten Tag,
für einen Neumandanten wurde der Übertrag einer mandantengenutzten Beraternummer vom Vorberater auf mich vorgenommen. Laut Servicekontakt ist der Übertrag abgeschlossen.
Müsste ich nun den Mandanten nicht automatisch im DUO angezeigt bekommen? In der Rechteverwaltung habe ich alle Berater- und Mandantennummern freigeschalten (* / *).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Manuela Butz
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sie können in den Serviceanwendungen kontrollieren, ob für die Beraternummer ein DUO-Vertrag vorliegt. Vertragsübersichten | Hard-/Software | Mandanten-Standorte.
Wenn vorhanden, müsste zumindest der Mandant in der Übersicht unter duo.datev.de auftauchen.
Je nach Konfiguration kann es aber sein, dass der Belege Online-Bestand nicht unter der mandantengenutzten Beraternummer lag, sondern unter der Beraternummer der Kanzlei. Müsste aber in der DATEV-MItteilung aufgeführt sein, wenn mit übertragen.
Wenn unter Kanzlei-Beraternummer, dann bitte daran denken, die Rechte der Zugangsmedien des Mandanten bzw. den Personen die geänderten Rechte zu verpassen.
Wenn der DUO Bestand unter der Unterberaternummer gespeichert ist. Manche Berater führen die Bestände immer auf Ihrr Kanzlei-Beraternummer.
Sollte dies der Fall sein:
- Muss ich dann für DUO nochmals einen Vertrag abschließen?
- Kann der Mandant dann überhaupt noch auf seine alten Belege zugreifen?
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Der Vertrag für DUO wird in den Service-Anwendungen angezeigt.
... und jetzt habe ich soeben nochmals nachgeschaut ... nun taucht der Neumandant auch in meiner DUO-Übersicht auf!
Wahrscheinlich war ich einfach zu ungeduldig 😉