Die USt 1/11 des Jahres 2021 (also eine Steueranmeldung die sich auf das Jahr 2021 bezieht) wird nach der Programmlogik Rewe/Duo in den Auswertungen des WJ 2020 (in Duo) abgelegt (Auswertungen Rechnungswesen).
Möglicherweise geht dies technisch nicht anders, trotzdem halte ich diese Zuordnung für falsch oder zumindest verwirrend (wer sucht etwas, das Jahr 2021 betreffend im Jahr 2020?).
Gibt es hier eine Abhilfe oder muss dass ganz einfach so hingenommen werden?
Hallo,
das USt 1/11 wird in DATEV Unternehmen online das WJ 2020 abgelegt, weil es aus Kanzlei-Rechnungswesen heraus aus dem Wirtschaftsjahr 2020 bereitgestellt wurde.
Abhilfe wäre wohl die SVZ im Rechnungswesen im Jahr 2021 zu generieren. Es ist in beiden Jahren möglich.
Bitte erläutern Sie, wie das geht!
Zumindest nicht über (den Standardweg) Finanzbuchführung ausgeben/Auswertungspakete online!
Hier kann nur die USt VA 1/11 für 2022 ausgegeben werden.
Auch nicht über "geöffnete Auswertungen" (Auswertungspakete online ausgegraut).
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Zumal es schon ganz richtig ist (meine Meinung) die 1/11-Meldung noch im Fibu-Jahr 2021 abzusetzen (nach / mit Erstellung der USt-VA 12/2021). Die Belegzuordnung unter DUO im Jahr 2021 ist aber (nach meinem Empfinden) unlogisch.
Die DATEV hat es aber ganz klar weiter oben erklärt:
Es ist wie es ist, Punkt!
Entschuldigen Sie bitte, das war leider keine hilfreiche Antwort! Das es so "ist" haben ich doch schon selber festgestellt.
Es ging um die Sinnhaftigkeit der Zuordnung zum Jahr 2020 einer Steueranmeldung des Jahres 2021!