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DATEV Unternehmen online kündigen - was passiert mit verknüpften Belegen online

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letzte Antwort am 19.10.2024 16:41:07 von tax
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irisla
Fortgeschrittener
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Nachricht 1 von 4
816 Mal angesehen

Liebe Community, 

 

wer kann mir hier aus seiner Erfahrung etwas sagen?

 

Ein Mandant muss sein Geschäft aufgeben. Ich würde somit DUO kündigen. (ggf. mit Sonderkündigungsrecht wg. Betriebsaufgabe möglich?)

 

Aber was geschieht mit den Belegbildern online, welche mit der FIBU verknüpft sind? Wie läuft sowas? Sind die Belegbilder dann weg welche in der FIBU zugordnet sind? 

 

Wo kann ich das ggf nachlesen? Wer kann mir hier aus seiner Erfahrung ggf etwas dazu sagen?

 

Liebe Grüße Iris

wielgoß
Experte
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Nachricht 2 von 4
802 Mal angesehen

Guten Tag Iris,

 

einen Gesamtüberblick zu diesem Themenkomplex findest Du hier:

 

Checkliste bei Kündigung eines Mandanten mit DATEV Unternehmen online - DATEV Hilfe-Center

 

Beste Grüße

 

Christian Wielgoß

Seipp
Beginner
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Nachricht 3 von 4
687 Mal angesehen

Hallo in die Runde,

 

ich stehe vor einem ähnlichen Problem. Die Checkliste aus dem Dokument 1019864 liegt mir vor.

 

Ich übergebe einige Mandanten an einen neuen Steuerberater. Diese Mandanten haben eigene Beraternummern (mitgliedsgebundenes Mandantengeschäft) und möchten aber DUO nicht weiterführen. Sie haben wohl schon gekündigt. Wenn ich in der Mandantenübersicht auf die Leistungen "Buchführung, Jahresabschluss und Belege" gehe, sehe ich, dass diese auf der Beraternummer des Mandaten liegen.

 

Nun wurde mir gesagt, dass ich ebenfalls eine Kündigung vornehmen muss. Hierzu habe ich die Kündigung unter https://go.datev.de/vertragskuendigung vorgenommen. Ich habe "alle Verträge und Zugangsmedien inkl. vollständiger Datenlöschung im RZ" ausgewählt. Zudem habe ich aus DUO alle Belege auf einer externen Festplatte gespeichert.

Jetzt wird die Belegverknüpfung zum Buchungssatz gelöscht, aber das kann mir doch eigentlich egal sein, oder? Die Belege liegen auf der Festplatte. Im Falle einer Prüfung können ja auch die Papierbelege vorgelegt werden (ersetzendes Scann wurde nicht vorgenommen).

 

Alternativ hätte ich die Belege im RZ speichern können, aber das kostet ja mehrere Hundert Euro. Meine Dokumentenablage wollte ich nicht damit befüllen.

 

Kassenbuch, Personalwirtschaft etc. habe ich bei den Mandanten nicht.

 

So wie ich das verstanden habe, muss ich jetzt nur noch die Bestandslöschung in DUO vornehmen, korrekt?

 

Seht ihr Probleme mit meiner Vorgehensweise? Worauf muss ich noch achten? 

 

Ich bedanke mich im Vorfeld über Rückmeldungen. 

 

Viele Grüße

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tax
Fortgeschrittener
Offline Online
Nachricht 4 von 4
659 Mal angesehen

Bei Lexoffice werden bei einer Kündigung die Daten weiterhin gespeichert. Kostenlos! Der Kunde hat weiterhin Lesezugriff.

 

So sollte es auch hier sein.

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letzte Antwort am 19.10.2024 16:41:07 von tax
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