Bei der Erstellung von E-Rechnungen via DATEV Auftragswesen next ist es möglich Anhänge (z.B. Berechnungsgrundlage für einzelne Rechnungspositionen) an die Rechnung dranzuhängen. Diese Anhänge befinden sich dann innerhalb der erzeugten PDF-Datei.
Verwendet nun der Empfänger DATEV Belege/Belegfreigabe kann er zwar die PDF-Datei/E-Rechnung einsehen, jedoch ist eine Prüfung der Rechnungspositionen anhand des Anhangs nicht möglich, da das Öffnen des Anhangs innerhalb von DATEV nicht möglich ist. Ebenso ist beim Empfänger gar nicht ersichtlich, dass in der erhaltenen Rechnung Anhänge enthalten sind.
Deshalb müssten diese beiden Funktionen unbedingt mit berücksichtigt werden:
1. Hinweis, dass im Beleg eine Anlage enthalten ist.
2. Dass diese Anlage geöffnet/eingesehen werden kann
@kahe schrieb:
jedoch ist eine Prüfung der Rechnungspositionen anhand des Anhangs nicht möglich, da das Öffnen des Anhangs innerhalb von DATEV nicht möglich ist.
Was hängt denn da dran?
Belege aus Vorsystemen, z.B.: Stundenerfassungen, Zinsabrechnungen, KM-Abrechnungen von Fahrtkosten, etc.
Also alles PDFs?
So ist es!