Hallo,
ich habe eine kurze Frage, wenn wir eine BNR kündigen, sind wir verpflichtet das die alten Datei von Mandant speichern irgendwo? weil ich habe habe gelesen bei Kündigung werden allen Datei vom Mandant gelöscht.
Danke
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Die Kündigung der BNR ist nicht unbedingt notwendig. Es reicht wenn Sie die Produkte kündigen.
Im Falle von DUO ist eine lokale Speicherung ja nur bedingt möglich. Die Belege könnnen in die DokAblage/in das DMS verschoben werden oder man fordert bei der DATEV eine Archiv-DVD mit Belegarchiv an. Die aus den online erfassten Daten ("Geschäftsbücher") erzeugten Buchungen sind ja in Rechnungwesen übernommen. Die eigentliche Geschäftsbücher sind nach Löschung des DUO-Bestandes aber weg.
Danke für Ihre schnelle Antwort, wie kann man nur die Produkte kündigen?
Danke für Ihre schnelle Antwort, wie kann man nur die Produkte kündigen?
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