Hallo!
Ich bin mir sicher hier erhalte ich schneller und besser eine Antwort als über den Servicekontakt.
Bei einem meiner DUO-Mandanten ist auch Belegfreigabe Online freigeschaltet und wird entsprechend bepreist. Allerdings frage ich mich, ob das überhaupt sein muss. Der Mandant gibt keine Belege frei (also es gibt keinen gesonderten Prüfprozess im Unternehmen). ABER: bevor ich das jetzt einfach kündige, stellt sich die Frage, ob die Funktion ggf. für etwas anderes benötigt wird.
Weiß das jemand? Brauche ich das ggf., wenn die Rechnungsdaten inkl. Belegbild aus einem (fremden) Vorsystem kommen?
Ich möchte nicht etwas kündigen, was dann meinen Arbeitsprozess lahmlegt und hoffe auf die Community:)
Hallo @sk3007 ,
vielleicht helfen Ihnen die Informationen hier weiter:
Hallo @sk3007,
wenn der Prüfprozess in der Belegfreigabe nicht genutzt wird, würde ich es auch nicht bezahlen 😉 Bei den Vorsystemen macht es ja nur Sinn, wenn die Belege dann auch in der Belegfreigabe geprüft werden. Sonst können die Belege doch getrost im Posteingang von Belege online landen. Systemseitig braucht man es auf jeden Fall nicht. Wir arbeiten bei unseren Kunden sowohl mit als auch ohne Belegfreigabe und alles funktioniert wie es soll.