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Bearbeitete Belege durch StB nachträglich im Kassenbuch zuordnen

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letzte Antwort am 21.01.2022 11:18:16 von armin0
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armin0
Beginner
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Nachricht 1 von 2
112 Mal angesehen

Hallo,

 

wegen diverse sachen hänge ich beim Kassenbuch hinterher, aber damit der Steuerberater alles hat lade ich Rechnungen und Kassenbuchbelege rechtzeitig hoch. Nach zähen versuchen, umformen und umformatierungen hab ich geschaft die Einnahmen und standard Ausgaben (online und ec zahlungen usw) zu importieren. und jetzt wollte ich die ausgaben mit Beleg zuweisung tun, da waren keine Belege in Kassenbreich und bearbeitet in andere Ordnern.

 

Meine Frage: kann ich sie irgendwie doch die Ausgaben zuweisen? kann oder soll ich sie nochmal Hochladen und wenn ich nochmal hochlade, wird kein durcheinder wegen bearbeitete Belege durch StB geben?

 

Danke

armin0
Beginner
Offline Online
Nachricht 2 von 2
80 Mal angesehen

hat sich erledigt. Man darf (soll, muss, kann) ein Beleg mehrere mal hochladen!

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letzte Antwort am 21.01.2022 11:18:16 von armin0
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