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Barabhebung

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letzte Antwort am 01.02.2024 14:33:59 von renek
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Tatitus
Beginner
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Liebe Community,

 

ich habe hier einen Handwerksbetrieb und die Mitarbeiter sind mit Karten ausgestattet. Kann man diese Barabhebung vom Automaten bei der Prüfung der Kontoumsätze gleich einer Kasse zuordnen, so dass der quasi Kasseneingang nicht verloren geht?

 

Wie macht ihr es mit diesen Quasi Handkassen und wie kann man das günstig darstellen, wenn z.B. 3 Hotelrechnungen mit Visacard bezahlt werden und nur eine Abbuchung vom Konto erfolgt. Ich würde mich über eine Antwort freuen.

renek
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Ich gehe davon aus, dass Sie mehrere Kassen nutzen (zumindest lese ich das heraus).

 

Ich habe bei uns auch viele Einzahlungen über personalisierte Karten. Bei der Bank habe ich eine Lernkartei angelegt, die die Einzahlungen der Personen bestimmten Geldtransferkonten zuordnet. Die Buchung Bank an Kasse oder umgekehrt gibt es nur in der Schule für das Grundwissen Buchhaltung, faktisch geht das aber gar nicht, da das Geld in der Zwischenzeit ja in irgendjemandes Hosensa** ist 😉

 

Handkasse ist im Endeffekt nichts anderes wie eine Forderung gegenüber einen Mitarbeiter. Also wäre das dann bspw im SKR das Konto 1340. Da es nicht genügend Konten geben wird (es sei denn Sie erweitern) würde ich da eher im Debitorenbereich eine Absonderung vornehmen (bsp 69000 ff) und würde dort ein Konto für jeden MA anlegen. Dann könnte bei der Bankabhebung die automatisch die Buchung Debitor an Bank erzeugt werden. Und wenn die Abrechnung erfolgt eben Aufwand an Debitor.

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Tatitus
Beginner
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Nachricht 3 von 4
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Lieben Dank!!

 

Rein Theoretisch müssten wir dann mehrere Handkassen führen....,

 

Und welche Handlungsempfehlungen gibt es bezüglich der Bareinnahmen? Die Monteure bekommen vom Auftraggeber zuweilen das Geld für die Leistung überreicht. Sollten wir die Rechnung vorher debitorisch erfassen und in der Kasse wird nur noch gegen Debitor gebucht oder sollte der die Ausgangsrechnung als Kassenbeleg erfasst werden.

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renek
Meister
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Das kommt jetzt drauf an. Ich glaube Sie meinen auch keine Kasse im Sinne einer Kasse, sondern eher als Spesenkonto...

 

Wenn der Monteur zB 500 Euro Spesenkonto bekommt um kleine Ausgaben für Schrauben, Getränke etc leisten zu können, dann reicht es in meinen Augen aus, wenn Sie das als Forderung ggü AN ausweisen. Sobald Belege kommen können Sie Aufwand an Ford. ggü. MA buchen. Man könnte sich Belegfeld2 zu nutze machen und dort bspw die Pers.Nr. eintragen um es zuordnen zu können.

 

Eine echte Kasse bringt ja auch Verpflichtungen wie zB das Zählen am Ende und Beginn des Tages...

 

 

Natürlich sollte es klare Regeln geben was der MA darf und was nicht (was bei Aushändigung einer EC- oder anderen Debit-/Kreditkarte immer geschehen sollte). 

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letzte Antwort am 01.02.2024 14:33:59 von renek
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