Hallo zusammen,
wenn ich eine Sammelzahlung via Batch-Booking in Bank online als Einzelpositionen dargestellt bekommen möchte (um die einzelnen Rechnungen zuordnen zu können), wie muss ich da vorgehen?
Beste Grüße
Dittmar Wöhlert
bei Batch-booking in der jeweiligen Bank --> Verarbeitung als Einzelbuchung einstellen
gilt leider nicht rückwirkend - erst ab Einstellungsdatum
Hallo nochmal,
also eigentlich möchte ich folgendes:
Wenn ich bei der Bank "Einzelbuchung" einstellen lassen muss, welchen Sinn hat dann das "Batch-Booking"?
Beste Grüße
Dittmar Wöhlert
Hallo Herr Wöhlert,
die Einstellung für Batch-Booking gibt dem Zahlungsauftrag die Information mit, wie er bei der Bank verarbeitet werden soll. Ihr Sinn ist es, gerade diese Entscheidung zu treffen.
Was Sie möchten, lässt sich folgendermaßen realisieren: Sie stellen Batch-Booking auf "Verarbeitung als Sammelbuchung", damit weisen Sie die Bank an, es als eine Buchung zu verarbeiten und somit nur die Sammelposition auf dem Kontoauszug anzuzeigen. Im Rechnungswesen können Sie sich den Sammler automatisch auflösen lassen, wenn der Zahlungsauftrag entweder über den Zahlungsverkehr an die Bank übermittelt oder dort in eine Datei exportiert wurde, oder Sie den Zahlungsauftrag als SEPA.xml-Datei aus einem Banking-Programm exportieren und in Rechnungswesen importieren.
Die Anleitung dazu finden Sie im Dokument 9211413.
Die Einstellungen zu Batch-Booking in den DATEV-Programmen und ein paar weitere nützliche Hinweise finden Sie im Dokument 1070760.
Uwe Heger
Produktmanagement und Service Zahlungsverkehr
DATEV eG
Hallo Herr Wöhlert,
ein Hinweis noch, wenn dies im Einzelfall mittels des Batchbooking-Kennzeichens umgesetzt werden soll:
Sie sollten dies auf jeden Fall testen oder mit Ihrer Bank absprechen. Wir hatten zumindest bei einer unserer Banken das Problem, dass diese das Batchbooking-Kennzeichen, dass in der Zahlungsdatei enthalten ist, NICHT berücksichtigen.
Wir mussten bei dieser Bank eine bankseitige Einstellung vereinbaren, dass grundsätzlich alle Sammeldateien im elektronischen Auszug in Einzelbuchungen aufgelöst werden, damit dies funktioniert.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Nachtrag: Wenn Sie dann Sammelzahlungen haben, die nicht aufgelöst werden sollen (z.B. Lohn- und Gehaltszahlungen, haben Sie in dem Fall, ein Problem. Da hilft dann nur die Lösung von Herrn Heger, diese Dateien aus dem ZV-Programm u übernehmen.