Hallo, unsere Mandantin nutzt Auftragswesen online, aber ich kann nirgendwo Infos finden, wie die Zahlungserinnerung genutzt werden kann. Kann mir hier jemand einen Leitfaden an die Hand geben, den ich meiner Mandantin mitgeben könnte? In Lexinform finde ich leider nichts dazu. Ebenso wenig im DATEV-Shop.
DAnkeschön.
Viele Grüße IRis Schäfer
Hallo Frau Schäfer,
Sie können sich bei der DATEV für Ihren Unternehmen online Musterbestand auch einen Auftragswesen online Musterbestand freischalten lassen.
Die Anleitung zum Auftragswesen online ist hier zu finden:
Auf Mandantenwunsch habe ich auch einmal ein paar Videos zu Auftragswesen online aufgenommen:
Rechnungen schreiben mit Unternehmen online | Teil 1 - YouTube
Ich hoffe das hilft Ihnen weiter!
Hallo Herr Hausmann, das schaue ich mir gern mal an. DANKE.
Dieses Dokument hatte ich auch schon gefunden, ABER es ist dort nichts über die Zahlungserinnerung erwähnt, welche auch beworben wird mit Auftragswesen online.
Ehrlich gesagt habe ich nicht die Zeit mir alles auch immer selbst anzueignen und einige Mandanten wären durchaus bereit sich selbst einzulesen und einzuarbeiten und eben nicht DATEV-Systempartner mit ins Boot zu holen der die nächsten Kosten verursacht. Deswegen bin auch auf der Suche nach einer schriftlichen Dokumentation, die es für soviele Bereiche so toll gibt von DATEV. Nur im Zahlungserinnerungsbereich finde ich nichts.
LG
Herr Hausmann, Ihre Infos bringen mich leider auch nicht weiter. Sie sagen im Video sogar es wäre nicht geeignet für das Mahnwesen. DATEV wirbt sogar damit, dass man hier direkt auch die Zahlungserinnerung starten kann.
Weder in dem Dokument, noch Ihrem Video kann ich dazu etwas finden. Ich verzweifle so langsam.
Schnief.
Hallo Frau Schäfer,
ich befürchte, dass wir wahrscheinlich am Funktionsumfang von Auftragswesen online scheitern. Nicht an der Zahlungserinnerung.
Sie können in Auftragswesen online eine Rechnung in eine Zahlungserinnerung umwandeln:
und dann erstellt Ihnen das Programm aus der Rechnung und der Belegvorlage für die Zahlungserinnerung eine Zahlungserinnerung:
Aus der Zahlugnserinnerung eine Mahnung zu erstellen ist nicht möglich. Hier hört der Funktionsumfang effektiv auf.
Ein Mahnlauf für mehrere Rechnungen gleichzeitig? Fehlanzeige!
Ein automatischer OP-Abgleich oder ein OP-Ausgleich in der Bank? Fehlt auch.
Das Auftragswesen online ist leider nur eine Stufe besser als die Word-Rechnung.
Wenn ihr Mandanten nur eine performante Lösung für sein Mahnwesen sucht, ist der Dienstleister Bilendo vielleicht etwas. Der macht Mahnwesen per excellence.