Ich bin Freelancer und biete Programmier-Leistungen an, keine Artikel.
Dennoch, muss ich ja, um nun eine Rechnung zu erstellen, vorher einen Artikel anlegen. Stimmt das?
Eigentlich möchte ich gar keine Spalte Artikel in meiner Rechnung.
Ich finde dazu keine Informationen online.
Wenn ich die Spalte Artikel aber zwingend brauchen sollte:
Was gebe ich beim Artikeltyp Leistungen für eine Artikelnummer an?
1000 z.B. oder kann ich da auch einen Text, z.B. Programmierung eintragen?
Ich habe mal zwei Artikel (Leistungen) angelegt, siehe screen
Wie macht ihr das?
VG Markus Dübbert
ich habe die Spalte Artikelnummer jetzt in der Rechnung deaktiviert.
Dennoch würde es mich interessieren:
Wie oder wofür legt man einen Artikel vom Typ Leistungen an?
Wo ist das dokumentiert?
Hallo,
ich würde mich der Frage gern anschließen. Ich habe Mandanten die haben Artikel angelegt, bei denen es sich um Leistung und Ware handelt. Leider kann man aber nur Leistung oder Ware auswählen. Hat das eventuell irgendwelche steuerliche Auswirkungen, wenn man irgendwas auswählt weil man ja etwas eintragen muss?
Bzw. ist das etwas vorgesehen, dass man da mehr Möglichkeiten oder andere Möglichkeiten hat?
Antwort von DATEV auf meine Ursprungsfrage ist:
Sie müssen vorher einen Artikel anlegen. Sie können entweder eine Zahl oder auch beispielsweise den Begriff "Programmierung" eintragen.