Hallo,
ich würde gerne erfahren, worin die Unterschiede in den beiden Abrufverfahren zu den Kontoumsätzen bestehen?
Aktuell nutzt unser Mandant Unternehmen Online.
Die Bankverbindung ist in Bank online hingelegt.
Die Kontoumsätze werden über den DFÜ- Weg: "automatische Abholung durch DATEV-RZ (RZ-Bankinfo)" abgeholt und gespeichert.
Ich denke dadurch werden uns auch für jede Bankverbindung 1 Euro in Rechnung gestellt.
Können die Umsätze auch über die 2. Variante ""manuelle Abholung durch DATEV-RZ mit HBCI PIN/TAN oder EBICS" abgeholt werden bzw. Können die Umsätze mit dem Belegen dann auch in das Kanzlei-Rewe Importiert werden?
Können wir uns dadurch die 1 Euro pro Bankverbindung sparen?
Viele Grüße
Georg
Hallo Georg,
nein. Da können Sie nichts sparen. Sie müssen die Kontoauszüge auch bei Variante 2 im RZ-Archiv speichern, damit Sie sie in Kanzlei-Rewe abholen können.
Freundliche Grüße
Alexander Schreiber