Hallo,
ich möchte bei einem Mandanten das EBICS verfahren einrichten. Der Mandant tätigt seine Überweisungen immer mit zwei Unterschriften.
Bei der Einrichtung der Teilnehmer im EBICS Verfahren werde ich bei der Berechtigung immer nach Erstunterschrift oder Zweitunterschrift gefragt.
Laut Briefe der Bank haben alle die Erstunterschrift.
Kann der Mandant bei der Überweisung später dann mit zwei Erstunterschriften die Überweisung übermitteln oder muss es immer eine Erst- und eine Zweitunterschrift geben? Da es mehrere Teilnehmer gibt kann man im Vorfeld immer nicht genau sagen wer von den Teilnehmern die beiden Unterschriften gibt und somit auch nicht im Vorfeld schon bestimmen wer der Erste und wer der Zweite ist.
Vielen Dank.
Und genau das ist mir auch auf die Füße gefallen, weil es vom Wortlaut nichts damit zu tun hat, wer "zuerst" und wer "danach" unterschreibt. Das ist in DUO gefährlich falsch benannt.
Wichtig ist, welches Recht alle EBICS Zugänge bei der Bank haben: Elektronische Unterschriftsklassen
Stellen Sie im UO daher alle Zugänge auf A bzw. alle Zugänge auf Erstunterschrift. Bei der Bank müssen alle EBICS Zugänge ebenfalls auf A stehen. Das 4-Augen-Prinzip kann man damit umsetzen, auch wenn es im DUO Wortlaut arg verwirrend ist 😵. Funktioniert dann so, dass Person A eine Zahlung freigibt; DUO mitteilt: diese Zahlung ist nicht hinreichend unterschrieben: fortfahren? NEIN klicken und Person B kann diese Zahlung ebenfalls unterschreiben und dann freigeben.
Wenn alle EBICS Zugänge auf A stehen, kann niemand alleine überweisen.
Achtung: klickt man bei der DUO Meldung "nicht hinreichend unterschrieben" auf ja, fortfahren, wird die Überweisung / der Auftrag zur Bank geschickt mit 1 Unterschrift; dort aber wegen der fehlenden 2. Unterschrift nicht ausgeführt und wird nach 10 Tagen automatisch gelöscht. In DUO muss man die gleiche Zahlung dann nochmal machen / kopieren und richtig auf nein klicken. An den Auftrag bei der Bank mit 1 Unterschrift kommt man via DUO nicht mehr dran.
Wenn ich Quatsch erzähle, weil EBICS auch nicht täglich Brot ist, steinigt mich. So habe ich es bisher bei 1 Mandanten erlebt.
Hallo,
grundsätzlich spielt es für DATEV keine Rolle, ob die beiden freigebenden elektronischen Unterschriften Erst- oder Zweitunterschriften sind, oder eine Mischung aus beiden.
Wenn die Freigabe mit 2 Erstunterschriften für das Kreditinstitut in Ordnung ist, dann ist es das auch für unser Programm.