Hallo zusammen,
geplant ist, dass uns eine selbständige Kollegin (freie Mitarbeiterin) aus dem Home Office unterstützt und für uns Buchhaltungsdienstleistungen erbringt. Quasi in Form eines Subunternehmers. Geplant ist ein Zugriff via VPN auf unser ASP System (kein DATEV ASP).
Da wir nicht wollen, dass die Kollegin alle unsere Mandanten sieht, wollen wir Ihren Bearbeitungszugriff einschränken. Anstatt dass wir für jeden neunen Mandanten eine explizite Freigabe hinterlegen, ist der Plan, eine neue Beraternummer anzulegen, auf der dann alle diese hauptsächlich Neu-Mandate hinterlegt werden. Der Benutzer der neuen Kollegin bekäme dann nur Rechte für diese Beraternummer.
Wäre das grundsätzlich möglich? Wenn ich dieses dieses Hilfe-Dok. richtig verstehe ist das ziemlich easy. Klappt das auch mit unserer Vorstellung, die Rechte entsprechend einzuschränken? Berechnet DATEV irgendeine Gebühr für die Beraternummer selbst oder nur für die einzelnen Mandanten/Leistungen?
Sorry, falls das zu trivial ist.
Besten Dank und viele Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Für die Datevprogramme kann so einfach der Zugriff nur für diese Beraternummer gewährt werden.
Das gilt aber nicht unbedingt für andere Produkte (Office) über diese möglicherweise auf Daten zugrgriffen werden kann. Dies gilt natürlich für alle Dateien, welche irgendwo im Dateisystem gespeichert werden (datev-Freigabe usw.)
Momentan erfolgt keine Berechnung für die Bereitstellung einer (Unter-)Beraternummer.