Hallo,
wie funktioniert die Rückgängigmachung eines IAB in alten Jahren?
Ich muss im Jahr 2022 einen IAB aus 2017 (teilweise) rückgängig machen. Muss ich die Anlage EÜR im Jahr 2017 nochmals übermitteln? Falls ja in welche Zeile trage ich den rückgängig zu machenden Betrag ein?
Oder kann im Formular für 2022 der Betrag eingetragen werden? Wenn ja, wo ist die Zeile dafür?
Vielen Dank vorab
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Hallo stoDCom,
das BMF-Schreiben vom 20.03.2017 (BStBl-2017-I-0423; LEXinform Dok.-Nr. 5236234) sieht für den von Ihnen geschilderten Sachverhalt vor, die Anlage EÜR für VZ 2017 geändert erneut zu übermitteln.
In Rz 31 des BMF-Schreibens heißt es:
„Werden bis zum Ende des (…) Investitionszeitraums keine (ausreichenden) begünstigten Investitionen getätigt, die zu Hinzurechnungen nach § 7g Absatz 2 Satz 1 EStG geführt haben (…), sind insoweit noch "vorhandene" Investitionsabzugsbeträge bei der Veranlagung rückgängig zu machen, bei der der Abzug vorgenommen wurde.“
Sie übermitteln daher die Anlage EÜR für VZ 2017 mit dem noch verbleibenden Investitionsabzugsbetrag - also mit dem Betrag in Zeile 77, der nicht rückgängig gemacht wird.
Informationen, wie Sie die Anlage EÜR ohne Steuererklärung „isoliert“ übermitteln, finden Sie im DATEV Hilfe-Center im Dokument ELSTER: Elektronische Datenübermittlung nur der Anlage EÜR (Dok.-Nr. 1070435) .
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG