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gesonderte und einheitliche Feststellung, zwei Wirtschaftsjahre

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letzte Antwort am 07.08.2023 11:23:48 von Christine_Obendorfer
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Gudel
Beginner
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ich habe zwei Wirtschaftsjahre, die in eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einfließen müssen:

 

   1.) Wirtschaftsjahr vom           01.10.2020 - 30.09.2020

   2.) Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.10.2021 - 31.12.2021

 

Wie mache ich das??

 

Th.

DATEV-Mitarbeiter
Christine_Obendorfer
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
229 Mal angesehen

Hallo Community,

es ist das Ergebnis aus beiden Zeiträumen in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammengefasst abzugeben und in Angaben der Anlage FE1 zu den selbst ermittelten Anteilen der Beteiligten ab Zeile 74 (FZ 21) zu erfassen, da nur eine Steuernummer vorliegt. In den ergänzenden Angaben des Mantelbogens der Zeile 44 kann im Textfeld erläutert werden, das es sich um das manuell zusammengeführte Ergebnis aus abweichenden Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr handelt.

 

Freundliche Grüße

Christine Obendorfer
Service Steuern  | M3147

DATEV eG

 

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letzte Antwort am 07.08.2023 11:23:48 von Christine_Obendorfer
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