ich habe zwei Wirtschaftsjahre, die in eine gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung einfließen müssen:
1.) Wirtschaftsjahr vom 01.10.2020 - 30.09.2020
2.) Rumpfwirtschaftsjahr vom 01.10.2021 - 31.12.2021
Wie mache ich das??
Th.
Hallo Community,
es ist das Ergebnis aus beiden Zeiträumen in einer Erklärung zur gesonderten und einheitlichen Feststellung zusammengefasst abzugeben und in Angaben der Anlage FE1 zu den selbst ermittelten Anteilen der Beteiligten ab Zeile 74 (FZ 21) zu erfassen, da nur eine Steuernummer vorliegt. In den ergänzenden Angaben des Mantelbogens der Zeile 44 kann im Textfeld erläutert werden, das es sich um das manuell zusammengeführte Ergebnis aus abweichenden Wirtschaftsjahr und Rumpfwirtschaftsjahr handelt.
Freundliche Grüße
Christine Obendorfer
Service Steuern | M3147
DATEV eG