Hallo,
ich frage mich gerade, wie ich für eine aktuelle Vorauszahlungsfestsetzung in der Einkommensteurer einen
elektronischen Einspruch einlege?
Im Programm ESt-Vorausberechnungen habe ich unter Kommunikation nur die Möglichkeit den Antrag zu übermitteln.
Im Programm Einkommensteuer kann ich zwar in der Kommunikation auf "Einspruch Einkommensteuer-Vorauszahlungs-Bescheid" auswählen, es ist aber automatisch das offene Veranlagungsjahr (somit 2021) grau hinterlegt.
Habe ich etwas übersehen?
In der Regel legt man für abgelaufene Veranlagungszeiträume eher selten Einspruch gegen VZ-Bescheide ein, außer für nachträgliche Anpassungen, für einen laufenden VZ schon eher!
Grüße aus dem Rheingau,
Sonja Prechtner
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @sprechtner,
bitte rufen Sie das Programm "Elektronischer Einspruch" über den DATEV Arbeitsplatz, Digitale Kommunikation mit Institutionen auf.
Hier können Sie nach Aufruf des Mandanten als VZ das Jahr 2022 erfassen.
Hallo Frau Koschek,
wann wird das endlich mal alles an einer Stelle - und zwar im Arbeitplatz bei dem ausgewähltem Mandanten -möglich sein?
@Barbara_Koschek : vielen Dank für diesen Hinweis, das war mir nicht bewußt, dass ich über diesen Bereich auch Einsprüche einlegen kann
@Gelöschter Nutzer
Da stimme ich Ihnen zu, durch den sukzessiven Umstieg auf die "Wolke" suche ich mir auch öfter einen "Wolf", bis ich den richtigen Bereich erwischt habe...
Grüße!