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elektronischer Einspruch - Kanzlei nicht als Absender beim FA erkennbar

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letzte Antwort am 13.06.2022 16:49:45 von eckhardt
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eckhardt
Einsteiger
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Hallo Herr Pribbernow,

 

 

dass mit dem Empfangsbevollmächtigen funktioniert vielleicht beim Einspruch. Bei der Belegnachreichung ist keine Systematik erkennbar. Da wird angehakt, obwohl in den Stammdaten keine Empfangsvollmacht vermerkt wurde.

 

Mit freundlichen Grüßen

Thorsten Eckhardt

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Hallo Herr Pribbernow,

nach einigen Wochen Verwendung der geänderten Funktion empfinde ich die Umsetzung als erkennbar mit heißer Nadel gestrickt und dem Anspruch der Datev als Premium Anbieter nicht entsprechend.

Ich zwinge mich, die verschiedenen Umsetzungen der Datev für die digitale Kommunikation mit den Finanzämtern ausschließlich zu nutzen, scheitere aber immer wieder an deren Unzulänglichkeiten. Selbst Lächerlichkeiten wie das automatische Einfügen einer Signatur in ein elektronisches Kommunikationsprogramm erfordert zu viel Hirnschmalz. Das liegt u.a. daran, dass die Signatur nur im Einspruchsprogramm vorgesehen ist. Die Signatur wird aber nicht tatsächlich automatisch sichtbar eingesteuert, sondern ist im Bearbeitungsmodus erst sichtbar, wenn ich die Vorschau einmal aufgerufen habe oder wenn die Übertragung schon erfolgt ist (was dann zu spät ist, wenn ich aus alter Gewohnheit bzw. wie es in den anderen "Datev-Kommunikationslösungen" erforderlich ist "Mit freundlichen Grüßen" schon manuell eingefügt habe. Dann steht das MfG 2 x in meiner Nachricht. Sieht ziemlich doof aus.

Dass Einsprüche nur möglich sind, wenn die Steuernummer auch in den Stammdaten angelegt ist, führt dazu, dass bestimmte Einsprüche mit einer anderen Lösung erstellt werden müssen (ErbSt, Bewertung, Verspätungszuschläge zur e+g Feststellung ...), die dann wieder anders funktioniert. Der Aufruf einer sonstigen Nachricht ist auch abenteuerlich um die Ecke gedacht. Man könnte versucht sein, das unter Digitale Kommunikation mit Institutionen zu versuchen. Da gibt es die Auswahl

HeikeWolf_0-1647331435858.png

Bei weitere Übermittlungen stehen zwar alle erfassten Nachrichten, neu anlegen kann ich dort aber keine. Stattdessen muss ich dort lesen:

HeikeWolf_1-1647331498808.png

Unter "Elektronische Übermittlung" finde ich aber nur alle bisher von mir erstellen "ELSTER-Geschichten". Eine neue Nachricht kann ich anscheinend nur für Mandanten erstellen, für die ich schon mal "geELSTERt habe. Spätestens jetzt fluche ich und schreibe eine Mail oder Fax  (!) (weil mit Sendeprotokoll).

Genervte Grüße

Heike Wolf

 

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo eckhardt, hallo HeikeWolf,

 

- Empfangsbevollmächtigter – Unterschied elektronischer Einspruch und Belegnachreichung/Sonstige Nachricht

 

Beim elektronischen Einspruch werden die Daten des Empfangsbevollmächtigten aus den Mandantenstammdaten gezogen und nicht aus der Steueranwendung. Der elektronische Einspruch und der elektronische Anpassungsantrag wurden so entworfen, dass die beiden Anwendungen auch ohne ein Steuerprogramm einsetzbar sind.

Bei der Belegnachreichung / Sonstigen Nachricht werden die Daten des Empfangsbevollmächtigten aus dem Steuerprogramm übernommen. Wenn in der Steuererklärung der Haken bei „Steuerberater ist Empfangsbevollmächtigter“ oder bei „Die Steuererklärung wurde unter Mitwirkung eines Angehörigen des steuerberatenden Berufs“ gesetzt ist, werden die eingetragenen Daten oder die Beraterstammdaten bei „Empfangsbevollmächtigter / Abweichender Absender“ übernommen. Diese Angaben sind losgelöst von der Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank und gelten nur für diese Steuererklärung. Weitere Informationen finden Sie unter Empfangsbevollmächtigter / Abweichender Absender in DATEV Belegnachreichung und DATEV Sonstige Nachricht (Dok.-Nr. 1020616).


- Zum Thema Anzeige der Signatur siehe Antwort von Jürgen Pribbernow in diesem Beitrag vom 24.02.2022 um 13.41 Uhr.

 

-  Verschiedene Übersichten:

 

Zu den verschiedenen Übersichten elektronischer Einspruch/elektronischer Anpassungsantrag und Belegnachreichung/Sonstige Nachricht verweise ich auf den Community-Beitrag https://www.datev-community.de/t5/Steuern-und-Expertisen/Rechteverwaltung-Digitale-Kommunikation-m%C3%BChsam/m-p/220797#_=_siehe Antwort von Jennifer Hecht vom 10.06.2021 um 16.46 Uhr.


- Neuanlage Belegnachreichung/Sonstige Nachricht

Die Belegnachreichung/Sonstige Nachricht muss zu einer Steuern-Leistung übermittelt werden. Weitere Informationen finden Sie unter Sonstige Nachricht ans Finanzamt (Überblick) (Dok.-Nr. 9273015) Kapitel:  Voraussetzungen für die Nutzung und unter Belegnachreichung (Überblick) (Dok.-Nr. 9272984) Kapitel:  Voraussetzungen für die Nutzung.

 

Im Rahmen der Neuschreibung für die Online-Welt werden diese Unterschiede selbstverständlich bereinigt. Einen konkreten Termin können wir derzeit noch nicht nennen.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

 

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eckhardt
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Hallo Frau Götz,

 

 

ich hole den Feed nochmal hoch.

 

Aktuell holt die DATEV die Daten für den Einspruch aus der ZMSD, die Belegnachreichung und Sonstige Nachricht aus den Steuerprogrammen. Ist hier nicht ein Denkfehler?

 

Ein Einspruch und eine Belegnachreichung kann ich nur schreiben, wenn eine Steuererklärung vorher übermittelt wurde.  (In der Regel, oder ich lege einen Einspruch für eine Erklärung ein, die ich nicht übermittelt habe). Wenn hier die Daten aus dem Steuerprogramm kommen, damit kann ich leben.

 

Bei der sonstigen Nachricht passt das aber nicht.

 

Ein aktueller Fall:

Eine sonstige Nachricht bezüglich einer Lohnsteueranmeldung. Mit der DATEV nicht möglich. Mit Elster kein Problem. Wo soll das hinführen, wenn "neue" DATEV-Programme solche Handhabungsdefizite haben?

Soll ich meine DATEV-Gebühren an das Elsterportal überweisen?

 

MfG

Thorsten Eckhardt

Steuerberater

DATEV-Mitarbeiter
Susanne_Goetz
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
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Hallo eckardt,

 

zu den Unterschieden elektronische Einspruch/elektronischer Anpassungsantrag und Belegnachreichung/Sonstige Nachricht haben wir schon mehrfach Stellung genommen. Siehe u.a. meinen Beitrag oben vom 17.03.2022.
Im Rahmen der Neuschreibung für die Online-Welt werden die jetzigen Unterschiede selbstverständlich bereinigt. Einen konkreten Termin können wir derzeit noch nicht nennen.


Zur Sonstigen Nachricht:
Im Moment ist für die Sonstige Nachricht noch Voraussetzung, dass eine Steuerleistung angelegt ist.
Sie können z. B. für einen Einkommensteuermandanten eine sonstige Nachricht zur Lohnsteueranmeldung erstellen und senden.
In der Vorschau der sonstigen Nachricht unter „Folgende Informationen werden an die Finanzverwaltung übermittelt“ stehen die Daten, die an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Die Steuerart - hier Einkommensteuer - wird nicht übermittelt.

 

Freundliche Grüße

 

Susanne Götz

 

DATEV eG

 

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eckhardt
Einsteiger
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Hallo Frau Götz,

 

 

vielen Dank für die Informationen.

 

Die sonstigen Nachrichten sind doch schon die neue Welt, oder?

 

Wenn die neuen Programme so "gut" eingebunden werden, solange es noch die alte Welt gibt, dann gute Nacht!

 

Es kann doch nicht sein, dass die Elster-Software mehr kann wie die DATEV-Software. Hier wurden doch gravierende Logikfehler gemacht.

 

In der Schule hätte der Lehrer nur "setzen, sechs" gesagt.

 

Und das mit der MVP klappt doch auch nicht. Wie lange gibt es die sonstigen Nachrichten? Was wurde bisher verbessert?

 

Wenn ich allein das Kreuzchen für "Empfangsbevollmächtiger / abweichender Absender" sehe, ein Kreuzchen für zwei verschiedene Begriffe.

 

Keine Fragen mehr!!

 

P.S.: Nicht persönlich nehmen, sie können (hoffentlich) nichts dafür.

 

MfG

Thorsten Eckhardt

Steuerberater

95
letzte Antwort am 13.06.2022 16:49:45 von eckhardt
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