Bei der Erstellung einer e+g Feststellung sind diverse Ergänzungs- bzw. Sonderbetriebsergebnisse und dazu noch Sonder EÜR zu erfassen. Diese sind alle gesondert in ReWe gebucht . Kann es sein, dass es keine Programmverbindung zwischen ReWe und der e+g Feststellung gibt, um sich die Abtipperei zu ersparen?
Viele Grüße
Heike Wolf
Hallo @Gelöschter Nutzer ,
Stand 02.07.2020 (siehe Daten für Sonderrechnung bereitstellen) gab es keine Programmverbindung = abtippen.
Vielleicht hat sich da ja zwischenzeitlich etwas geändert @Veronika_Panniger ?
Beste Grüße
Gerrit Noll
Vielen Dank Gerrit,
auch wenn allerdings eine sehr unerfreuliche Nachricht. 🙂
@Datev Warum klappt das nicht? Bei einer ärztlichen Gemeinschaftspraxis mit vier Ärztinnen ist es eine wahre Freude alle gebuchten Kleinkrampositionen wie PKW Kosten, Eigenverbrauch, Fortbildungskosten, Bewirtung, Büromaterial, Zinsen etc. sowie den Anlagespiegel AfA auf den PC und Sofort AfA Sammelposten aufgeschlüsselt nach Jahr einschließlich ursprünglicher AK, BW und Jahres AfA aus den JA Auswertungen abzutippen.
Sehr geehrte Frau Wolf,
Ihr Wunsch nach einer Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in die Gesonderte - und einheitliche - Feststellung ist für uns verständlich und gut nachvollziehbar.
Die Programmverbindung in die Anlagen SE, ER und AVSE ist nicht kurzfristig realisierbar und nur mit einem hohen Entwicklungsaufwand möglich. Der Grund dafür ist, dass die bestehende Schnittstelle zur Anlage EÜR nicht um die Ebene der Beteiligten erweitert werden kann, da sich die technischen Rahmenbedingungen geändert haben: Der gesamte Schnittstellenbereich muss von Grund auf neu entwickelt werden. Wir arbeiten in diesem Zusammenhang an der Modernisierung unserer Softwarearchitektur um Verbesserungen und Programmergänzungen künftig schneller und einfacher realisieren zu können.
Im Rahmen der Weiterentwicklung der DATEV-Steuerprogramme stehen in nächster Zeit – neben den vorrangig zu berücksichtigenden gesetzlichen Änderungen – die folgenden Themen im Vordergrund:.
- Elektronische Übermittlung des Antrags auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten / Lebenspartnern (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022)
- Elektronische Übermittlung der Erklärung zum dauernden Getrenntleben (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022)
- Elektronische Übermittlung der Erklärung zur Wiederaufnahme der ehelichen/lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft (voraussichtliche Freigabe: 1. Quartal 2022)
- Elektronischer Bescheidbekanntgabe: Verwalten der Empfangsbevollmächtigung über die Vollmachtsdatenbank (voraussichtliche Freigabe: Ende 2022)
- Weiterentwicklung der Online-Plattform "DATEV Meine Steuern" für den digitalen Datenaustausch zwischen Steuerberater und Mandant
- Weiterentwicklung von "DATEV Belegnachreichung" und "DATEV Sonstige Nachricht"
Auch wenn Ihnen die Programmverbindung von Kanzlei-Rechnungswesen in die Anlagen SE, ER und AVSE in dieser Aufstellung fehlt, hoffen wir, dass Sie von den genannten Themen in der Praxis unterstützt werden.
Mit freundlichen Gruß
Christine Obendorfer
Service Steuern 2
DATEV eG