Hallo,
folgender Sachverhalt liegt vor : Mandant lebt im Ausland und bezieht Rente aus einer deutschen Rentenversicherung.
Vermutete Lösung:
1. beschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 4 EStG.
2. somit beschränkt steuerpflichtige Einkünfte nach § 49 Abs.1 Nr. 7 EStG.
3. dadurch Kein Grundfreibetrag nah § 50 Abs.1 EStG
Konklusion: Die Rente ist in voller Höhe der ESt zu unterwerfen ?
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
auf jeden Fall aber prüfen, ob Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG möglich ist - abhängig von der Höhe ausländischer Einkünfte.
Dies kann ggf. zu einer deutlich geringeren Einkommensteuer führen.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Vielen Dank für den Hinweis.