Hallo,
ich habe einen Mandanten mit einem abweichenden Wirtschaftsjahr (01.03. - 28.02.). Nun wurde das Unternehmen zum 31.12.2020 aufgelöst.
Ich muss demnach zum 28.02.2020 (bzw. 29.02.2020) einen Jahresabschluss erstellen und einen zweiten zum Stichtag 31.12.2020.
Gibt es bei Datev die Möglichkeit, die beiden Daten aus den beiden Jahresabschlüssen (29.02.2020 und 31.12.2020) in die jeweilige Steuererklärungen 2020 (GewSt und Feststellungserklärung) zu übernehmen oder müssen diese händisch eingetragen werden?
Bei der USt habe ich ja eh kein Problem, da ich die Erklärung für das Kalenderjahr abgeben muss.
Vielen Dank.
Die entsprechenden Formulare finden Sie in der Toolbox (mit Übertragungsmöglichkeit an die Finanzverwaltung).
Unter welchem Namen finde ich denn die Formulare?
@Steuermann10 schrieb:Unter welchem Namen finde ich denn die Formulare?
Ich setze dabei voraus, dass die Toolbox bei Ihnen vorhanden ist.
Die Formulare finden Sie in der Toolbox unter "Steuern (Elster)", dort GewSt 1 A und KSt 1. Da Elster für 2020 von der finanzverwaltung noch nicht freigegeben wurde sind die 2020er Formulare natürlich nicht verfügbar.
Berechnen geht auch mit dem "normalen" KSt Programm.
Hallo @Steuermann10,
ja gibt es. In der Jahresabschlusskonsolidierung können Sie auch zwei Zeiträume eines Wirtschaftsjahres konsolidieren. Es ist allerdings ein zweiter Bestand erforderlich. Unter Umständen dann auch eine zweite Mandantennummer für die Übergabe in die Steuererklärung.
Weitere Informationen: Jahresabschlusskonsolidierung (Überblick) (Dok.-Nr. 9211491)
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag
@Lukas_Rudolph20 Monate konsolidieren?
Das Problem ist hier nicht die Ermittlung der Übergabewerte als solche sondern die Abgabe einer funktionierenden Steuererklärung. Es entsteht bei einem abweichenden WJ und dem Enden eines Rumpfwitschaftsjahres immer das Problem, das im Programm KSt für die richtige Abgabe der KSt Erklärung beide Zeiträume zu benennen sind und genau jetzt schlägt die Stunde des KSt Programms; es sagt nämlich schlicht und ergreifend "kann ich nicht!"
Fehler KSt 1 (2018)
Es sind Daten zu einem abweichenden Wirtschaftsjahr und einem zusätzlichen Rumpfwirtschaftsjahr vorhanden, d. h. es liegen zwei Wirtschaftsjahre in einem Veranlagungszeitraum vor. Dieser Sachverhalt ist nicht im Programmumfang von Körperschaftsteuer enthalten. Sie können diese Körperschaftsteuererklärungen im Tool Ergänzende Steuerformulare ab Version 5.0 bearbeiten. Weitere Informationen finden Sie in der Programmhilfe.
Hallo @einmalnoch,
Sie haben Recht 👍. Ich hab es falsch verstanden.
Konsolidierung funktioniert von mehreren Zeiträumen, auch 20 Monate könnten in einem Bestand konsolidiert werden. Allerdings können die Werte nicht in die jeweiligen Zeilen ins Körperschaftsteuerprogramm übergeben werden, das hatte ich nicht auf dem Schirm. Danke für den Hinweis 🙂.
Mit freundlichen Gruß
Lukas Rudolph
Service Jahresabschluss & Anlag