Diese Software ist zum verzweifeln.
Ich möchte eine Küche abschreiben und ein Carport. Die Herstellung dieser Objekte weicht natürlich vom Herstellungsdatum des Gebäudes ab.
Wenn ich in der unter ESt 2019 Comfort in der Anlage V die Angaben Absetzung und Abnutzung Zeile 33 bis 36 anklicke dann kann ich zwar die Gebäudeabschreibung eingeben, aber wie geht das mit der Küche und dem Carport?
Wenn ich auf "+" drücke kann ich zwar ein neues Wirtschaftsgut eingeben, aber unter Art der Absetzung nicht § 7 Abs. 2 auswählen, weil nicht angeboten.
Eine Auswahlmöglichkeit "Abschreibung bewegliche Wirtschaftsgüter" finde ich auch nicht.
Wenn ich nicht zu blöd bin, dann hat das Programm die Bezeichnung "Comfort" nicht verdient.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Moin,
wenn Sie das plus drücken, können Sie alle Angaben hinterlegen. Als Art der Absetzung für Abnutzung wählen Sie in dem Fall § 7 Abs. 1 EStG (lineare AfA), da die degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG) für 2019 nicht möglich ist.
Viele Grüße aus dem Norden,
bfit
Danke, da war ich tatsächlich zu blöd!
Kein Problem, das geht uns allen manchmal so. Und bei den vielen Änderungen heutzutage, für 2020 soll es ja schon wieder eine degressive AfA geben.