Hallo,
ich habe ein Problem mit den Werbungskosten bei einer Ehrenamtpauschale.
Sachverhalt:
Ein Mandant ist bei THW ehrenamtlich tätig. Er bekommt kein Geld und die Werbungskosten werden auch nicht erstattet.
Jetzt steht die Frage im Raum, ob seine Aufwendungen, Fahrten usw. dennoch in der Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden können.
Meiner Meinung nach würde das nicht gehen, aufgrund des §3c EStG. Eine Kollegin ist der Meinung das die Kosten trotzdem angesetzt werden können.
Jetzt bin ich mir nicht sicher, ob ich die ansetzen darf oder nicht.
Hat hier einer so einen ähnlichen Fall gehabt und kann mir dabei weiterhelfen?
Liebe Grüße
Mike
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
nicht der §3c EStG ist das Problem sondern die Gewinnerzielungsabsicht falls Du Verluste in Anlage S geltend machen willst.
(Urteil betrifft zwar den Übungsleiterbereich dürfte aber auf Ehrenamt analog anwendbar sein)
Bei Anlage N (evtl. Zeile 27) und Werbungskosten hast ähliches Problem da es ja überhaupt keine Einnahmen gibt und wohl auch zukünftig nicht geben wird.
Aber es gibt auch evtl. Ausnahmen wenn z. B. die Ehrenamtstätigkeit im Interesse des Hauptarbeitgebers steht und dafür Sonderurlaub vom Hauptarbeitgeber gewährt wird; dann könnten evtl. WK für die Ehrenamtstätigkeit möglich sein.
Mehr hol ich nicht aus - sind nur die groben Umrisse.
Hey,
vielen Dank für deine Mühe.
Hast mir schon sehr damit geholfen.