Hallo,
in der USt-Erklärung 2019 ist nach "vereinbarten Entgelten" vorbelegt.
Kann man die Vorbelegung aus dem Programm rausnehmen und als "Fehler" hinterlegen, falls man vergessen hat das Kreuz zu setzen? Würde eine Fehlerquelle mehr eliminieren.
Hallo boomboom,
die Angaben zur Zeile 22 werden bei Nutzung der Programmverbindung zur Umsatzsteuer automatisch gesetzt (bis auf den Sonderfall beider Versteuerungsarten).
Diese Optionen sind im Stammdatenabgleich aber nicht enthalten.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
es gibt Fälle, dort ist die Schlüsselung in den Stammdaten nicht relevant und hat deshalb keine Auswirkungen.
Bei der automatischen Übergabe an USt nun hingegen schon.
Bei missglückter Stammdatenpflege ungünstig..
Hallo boomboom,
die drei Optionen sind im Stammdatenabgleich nicht enthalten.
Wir die Umsatzsteuererklärung im Einzelfall tatsächlich manuell befüllt, muss man halt an diese - statistische - Angabe denken 😉.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo Herr Wielgoß,
Soll und Ist ist allerdings in den Stammdaten enthalten und diese Angaben werden an USt übergeben?!
Was ist, wenn falsch geschlüsselt? In einigen Fällen ohne Auswirkung.. nun schon.
Hallo boomboom,
die Besteuerungsart wird an Umsatzsteuer übergeben, wenn Sie die Programmverbindung aus DATEV Kanzlei-Rechnungswesen verwenden.
Ein Abgleich der Optionen anhand des Stammdatenabgleichs findet nicht statt.
Sind die Grunddaten zum Rechnungswesen falsch hinterlegt, dann ist das halt so 🤓.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Achso.. die Begrifflichkeiten haben so seine Tücken.
Für mich umfassen die Stammdaten auch die aus Rechnungswesen (Lasche Stammdaten-> Grunddaten Rechnungswesen).
Aus meiner Sicht werden entsprechend die Stammdaten an USt übergeben, da das für mich eine Suppe ist.
Für mich fehleranfällig. Bei Tor 1, 2, 3 könnte man auch mal 10 Sekunden überlegen und den Haken setzen.
Hallo boomboom.
haben Sie mal ein Beispiel, bei dem die Schlüsselung der USt-Art keine Auswirkung hat?
Üblicherweise hat diese Schlüsselung doch eine direkte Auswirkung auf das Buchungsverhalten in Kanzlei-Rewe.
Viele Grüße,
bfit
Moin bfit,
wenn Sie bei einer kleineren Einnahme-Überschuss-Rechnung nur die tatsächlichen Zahlungen buchen (also bei Zahlungseingang direkt Bank an Erlöse) hat es keine Auswirkung, ob Sie Soll- oder Ist-Versteuerung hinterlegt haben.
Viele Grüße
Uwe Lutz
Ein Abgleich der Optionen anhand des Stammdatenabgleichs findet nicht statt.
Sind die Grunddaten zum Rechnungswesen falsch hinterlegt, dann ist das halt so.
Hallo Datev,
das ist auch noch Luft nach oben ....
Wofür gibt es ein Stammdatenfeld "Soll/Ist...", wenn das nicht abgeglichen wird? Wird das nur aus Jux und Dollerei in den Stammdaten verwaltet? Vor Jahren hat die Datev sich mal dazu geäußert, dass Stammdatenfelder nur dann in den ZMSD gespeichert werden, wenn das auch Relevanz für mehrere Programme hat (betraf m.E. die Betriebsnr. aus Lohn)
Vor diesem Hintergrund müsste das Feld Soll/Ist auch aus den ZMSD verschwinden, wenn es bei der USt gar nicht abgeglichen wird.
Hallo,
die ab 2019 neue Angabe im Steuerformular ist ja aus verschiedenen Gründen hinzugekommen.
Vor allem aber auch für das Antragsrecht im Sinne des § 20 UStG. Bei aller Automatik - aus welchem Datentopf auch immer - gehört es meines Erachtens zu einem gewissenhaften Bearbeitungsprozess solche "Spezialitäten" zu überprüfen.
Solche Sachverhalte, die sich nicht unmittelbar auf die Steuerberechnung auswirken, finden sich ja auch bei den anderen Steuerarten, insbesondere bei der Körperschaftsteuer bei den Angaben zu Gesellschaftern und Verträgen (Klassiker: Angaben zu Vertragsänderung nicht gemacht...).
So ein wenig Eigenverantwortung ist immer gefordert 😉.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Hallo WieWitzig,
das Feld in den Grunddaten Rechnungswesen wird benötigt, damit Ihr Rechnungswesen-Programm weiß, wie berechnet werden soll - es hat also nicht nur eine statistische sondern durchaus funktionelle Daseinsberechtigung.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Auch bei Bilanzen ohne OPOS usw. hat es, richtig gesteuert, keine Auswirkungen. Ist dann vielleicht nicht ganz nach DATEV, aber Hauptsache es ist richtig und es kann die Arbeit ungemein erleichtern und programmtechnische Stolpersteinchen werden umgangen..
Letztlich eigentlich auch egal. Ich sehe da Probleme. Insbesondere auch bei dem Wechsel von Soll auf Ist oder umgekehrt.
Hallo boomboom,
unabhängig von der praktischen Umsetzung: die Angabe im Steuerformular kann u. U. schon Auswirkungen haben...damit muss man sich bei der Vorbereitung der Steuererklärung einfach auseinandersetzen...
Viele Grüße
Christian Wielgoß
Okay, da haben Sie recht. Danke!
Darum geht es mir ja.
Ich würde es als „Musswahlfeld“ deklarieren und nicht durch irgendwelche Stammdaten bzw. Übergaben vorbelegen lassen.
Ich buche „streng“ ist und irgendwo da ist soll hinterlegt. Alles ist in Ordnung.. nur leider ist soll hinterlegt und zack, fehler in der erklärung.. falsche ziffer
Hallo boomboom,
sehe ich anders ; - ) aber hierüber darf man ja auch durchaus unterschiedlicher Ansicht sein 😀.
Viele Grüße
Christian Wielgoß
ja, sie würden vorher schon überlegen und die stammdaten anpassen ;-).. ich würde es trotzdem aktiv vom programm fordern.