Hallo,
ich habe mich mit diesem Thema jetzt erst auseinandersetzen können. Entschuldigt jetzt schon eventuelle "doofe Fragen". Habe auch schon einige Dokumente gelesen, aber so ganz durchgestiegen bin ich noch nicht.
Wir haben eine DATEV Betriebsstätten mIDentity. Ist dieser schon der richtige für die Vollmachtsdatenbank? Oder benötigen wir noch was anderes?
Nur 3 Mitarbeiter haben noch einen eigenen DATEV mIDentity an ihren PC´s.
Versteh ich das richtig, dass alle anderen Mitarbeiter die keinen eigenen mIDentity haben mit über den Betriebsstätten mIDentity laufen?
Muss ich den Betriebsstätten mIDentity vom Server jetzt an meinen PC für die Registrierung stecken? Oder muss ich den der Chefin benutzen?
Danke schon mal.
Hallo,
Die erstmalige Registrierung muss mit dem Kammermitgliedsausweis der Steuerberaterin erfolgen. Danach kann in der Vollmachtsdatenbank Untervollmachten für personenbezogene Smartcards eingestellt werden.
Der Betriebsstätten mIDentity ist dafür nicht geeignet.
Hallo,
also brauchen die anderen jeder selber noch eine eigene Smart-Card? Hat dann jeder eine vergeb ich auf die Smart-Cards die jeweiligen Untervollmachten?!
Es wird ja vorausgetzt mit dem Internet Explorer 11 zu arbeiten. Möchte ich mich bei der Kammer anmelden hängt der IE 11 sich jedesmal auf. Ein schließen ist auch nicht mehr möglich.
Funktioniert auch mit MS Edge chromium und dem Google chrome
Karten dann nicht vergessen bei Elster zu registrieren, sonst geht zwar die Vollmachtsdatenbank, aber mit anderen Programmen kein Abruf.
In WTS Umgebungen gibt es immer mal wieder Probleme mit dem Elster Authentificator. Am besten durch den Admin machen lassen.
Hallo,
also lt. IT sind die Kammern gerade am "zusammenbrechen" deswegen keine Chance mit IE11. Werden es über Chrome probieren.
Wenn der Kammerausweis dann endlich mal registriert ist kann dann jeder Mitarbeiter auf die Vollmachtsdatenbank zugreifen bzw. damit arbeiten oder brauch jeder Mitarbeiter eine eigene Smart-Card mit Untervollmacht oder genügt die Betriebsstätten mIDentity? Benötige ich für den Kammerausweis noch ein Lesegerät, der dann permanent am Rechner steckt?
Ohne eine Smartcard ist m.E. die bequeme Bearbeitung von Steuererklärungen heutzutage schwierig.
Ja, wenn Sie Ihren Kammerausweis nutzen möchten, dann müssen Sie sich ein Lesegerät besorgen. Alternativ ist es für Kanzleiinhaber m.E. bequemer, wenn Sie sich einen mIdentity speziell für Berufsträger beschaffen - https://www.datev.de/web/de/datev-shop/it-loesungen-und-security/datev-midentity-compact-fuer-berufstraeger/ Dann brauchen Sie die Karte der Kammer nicht.
Eine Smartcard benötigt jede Person, die
D.h. also jede(r) Mitarbeiter(in), der/die Steuererklärungen unter Nutzung einer der drei genannten Optionen bearbeiten möchte. Da reicht dann der normale mIdentity compact.
Wenn eine Vollmacht in der VDB eingetragen wird, sollte darauf geachtet werden, dass Sie vom Mandanten die Ermächtigung erhalten haben, Untervollmachten zu vergeben. Sonst haben Sie ein Problem und Ihre Mitarbeiter werden nicht ganz viel tun können.
Und dann gewähren Sie jeder gewünschten Smartcard Ihrer Mitarbeiter(innen) die Untervollmacht. Diese gilt für alle Vollmachten, wo Sie das Recht haben, Untervollmachten zu gewähren. Bei neuen Mitarbeitern müssen Sie dann "nur" einen mIdentity mit Smartcard (oder falls ein mIdentity noch vorhanden ist nur eine passende Smartcard) bestellen und dann entsprechende Untervollmacht gewähren.
Und dann läuft das.
Der Betriebsstätten-mIdentity taugt lediglich dafür, mit dem DATEV-RZ zu kommunizieren.
Hallo,
vielen Dank. Endlich mal eine Aussage mit der man was anfangen kann.
Schönes Wochenende.
Hallo,
muss auf dem Beiblatt zur Vollmacht zwingend die Steuernummer? Oder reicht wirklich nur die ID-Nr.?
Danke
Hallo,
wenn es noch keine Steuernummer gibt, dann nein. Sobald Sie allerdings eine Steuernummer vom Mandanten erhalten haben, benötigen Sie eine Bestätigung, dass Sie für diese Steuernummer tätig werden dürfen. Laut Merkblatt zum BMF-Schreiben (siehe Dok. 1070515 Kapitel 2) muss dies in geeigneter Art und Weise stattfinden. Hier empfehlen wir Ihnen sicherheitshalber das Beiblatt im Nachgang einzuholen.
Für die Erfassung der Vollmacht in der Vollmachtsdatenbank ist die Steuernummer ein Pflichtfeld. Allerdings können Sie dort auch "Steuernummer nicht vorhanden" anhaken.
P.S. Bitte beachten Sie, dass evtl. Bekanntgabevollmachten auf die Steuernummer ausgestellt werden. Wenn Sie keine Steuernummer angeben, könnte dies dazu führen, dass der Mandant die Post erhält.
Schönes Wochenende 🙂
Mit freundlichen Grüßen
Jennifer Hecht
DATEV eG
Hallo,
es funktiniert weder IE 11, noch Google Chrom, noch Microsoft Edge 😫