Hallo Community,
reicht für die Erstellung der Feststellungserklärung des Grundstückswerts die generelle "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" aus oder muss man den Mandanten ein Extrablatt zum Unterschreiben geben, auf das speziell die Feststellungserklärung des Grundstückswerts genannt wird?
Beste Grüße
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo @anders ,
geht es hier um die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer?
Ich denke sofern in der Standartvollmacht die Grundsteuer nicht ausgenommen wurde, dürfte diese ausreichen.
Weitere Feststellungen nach §180 AO sind ebenfalls in der Standartvollmacht inbegriffen. Sollten diese nicht ausgenommen werden, würde auch hier meiner Meinung nach die Vollmacht greifen.
Auch Wertermittlungen hinsichtlich Erbschaft- und Schenkungssteuer sind in der Vollmacht drin.
Grüße
AKW
Hallo @AKW,
ja genau, die Frage kam wegen der Grundsteuer bzw. der Grundsteuerreform auf.
Danke für die Antwort:)
Beste Grüße
Fällt die Erstellung der Feststellungserklärung für die Grundsteuer unter §24(1)11 StBVV?
Hallo @witte ,
Mein letzter Stand hierzu von der Steuerberaterkammer Sachsen-Anhalt vom 27.01.2022
Die bisherige Gesetzesregelung führt zu Verwerfungen, da wegen der unterschiedlichen Grundsteuermodelle in den einzelnen Bundesländern für das gleiche Grundstück ein unterschiedlicher erklärter Wert heranzuziehen wäre bzw. teilweise ein erheblich verringerter Gegenstandswert heranzuziehen wäre. Die Bundessteuerberaterkammer befindet sich seit geraumer Zeit in Verhandlungen (Neuformulierung/ Auslegung des § § 24 Abs. 1 Nr. 11 StBVV) mit dem Bundesfinanzministerium bzw. Gesetzgeber, um diesbezügliche Verwerfungen zu Lasten des Berufsstandes zu verhindern. Wir erwarten hier in Kürze eine Klarstellung und werden insoweit auf den gewohnten Informationswegen berichten.
Aktuelleres habe ich jetzt nicht gefunden.
Grüße AKW
Es kommt darauf an, welches Modell das jeweilige Bundesland nutzt: