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Verwertbares Schonvermögen Grundstücksanteil bei Unterhalt Eltern -> Kind

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deusex
Allwissender
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Werte Kollegen,

 

ich habe eine "Entscheidungsstarre" beim Finanzamt für ESt-Einspruch 2020 ausgelöst und Entscheidung steht nun schon ein Jahr aus. Vereinbarungsgemäß wollte das Finanzamt dann die Entscheidung mit der Veranlagung Folgejahr 2021 treffen.

 

Vorweg sei erwähnt, dass ich keine Rechtsberatung hier auslösen mag, sondern ggf. lediglich einen Verweis auf eine passende Rechtsprechung erhalten könnte.

Der Untätigkeitseinspruch stünde zwar im Raum, möchte ich aus "steuerstrategischen" Gründen vermeiden.

 

Mein Mandant unterhält seine nicht mehr kindergeldberechtigte Tochter im Studium mit Geld- und Sachleistungen, um Studium und Lebensunterhalt bestreiten zu können.

Das Barvermögen liegt unterhalb der Schonvermögensgrenze.

 

Ist die Tochter noch zu einem Viertel an einer Erbengemeinschaft an Omas Nachlassimmobilie beteiligt und teilt dies mit Schwester und Mutter.

Das Finanzamt sieht hier schädliches Vermögen und möchte die Unterhaltsleistungen nicht anerkennen.

 

Voraussetzung für eine Kürzung wäre jedoch, dass "verwertbares" Vermögen vorliegt, um dieses einsetzen zu können, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Faktisch "verwertbar" ist dieser Viertel-Anteil an Omas Häuschen jedoch nicht.

 

M.E. fällt dieser Anteil vollumfänglich unter das Schonvermögen, weil eben keine "Verwertung" erfolgen kann.

 

Nun würde ich dem Fiskus die positive Entscheidung etwas einfacher machen, in dem ich auf eine Rechts- oder Verfahrensquelle verweisen könnte. 

 

Möglicherweise wurde der Fall bereits in anderen Kanzleien beschieden, womit ich für eine Quelle dankbar wäre.

 

Ich möchte nicht undankbar erscheinen, möchte aber gerne auf bloße Einschätzungen oder Ratschläge, einen Anwalt damit zu betrauen, verzichten.

 

Vielen Dank vorab.

 

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