Hallo,
ich habe folgendes Problem im Körperschaftsteuerprogramm entdeckt. Verlust 2022. Durch Verlust in 2021 ist kein Ausgleich im Vorjahr möglich gewesen.
Nun ist ja der Verlustrücktrag auf 2 Jahre erweitert worden. Das Programm rechnet auch brav ein Rücktrag nach 2020 und eine Körperschaftsteueränderung 2020 aus.
Die Übergabe der Steuerbuchung scheitert, es wird nur der Erstattungsanspruch SolZ WJ-1 für die Bilanz bereitgestellt.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo JimJackJohnny,
Sie haben Recht.
Zur Fehlerbehebung steht kommenden Donnerstag, 29.09.2022, ab 18.15 Uhr Körperschaftsteuer 2022 Vorab Version 18.01 zum DFÜ-Abruf bereit.
Der KSt-Erstattungsanspruch aufgrund Verlustrücktrag wird dann in den Steuerbuchungen berücksichtigt und korrekt in Kanzlei-Rechnungswesen gebucht.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG
oh, das ging jetzt schnell, vielen Dank
Sehr geehrter Herr Maier,
leider besteht das Problem auch in 2023. Könnten Sie dies bitte auch an die entsprechende Stelle weitergeben?
Mit freundlichen Grüßen,
D. Grobler
Hallo DGrobler,
in KSt VZ 2023 kann ich diesen Fehler nicht feststellen.
Die KSt-Erstattung, die durch einen Verlustrücktrag von 2023 nach 2021 ermittelt wird, wird auch korrekt bei der Übergabe der Werte an die Bilanz berücksichtigt.
Sollte das in Ihrem Fall nicht so sein, melden Sie sich bitte beim Service Unternehmensteuern.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Maier
DATEV eG