Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zur Thesaurierungsbegünstigung § 34 a EStG und zwar Problematik Kirchensteuer.
Die Kommentierung machen ihre Beispiele immer ohne Kirchensteuer.
Ich wende bei der Steuer 2021 für einen Mandanten die Thesaurierungsbegünstigung nach § 34 a EStG an.
Der Mandant ist in 2021 kirchensteuerpflichtig. Soweit klar, Programm verringert die Steuerbelastung ESt, SolZ, KiSt entsprechend des für die Steuerermäßigung in Anspruch genommenen Gewinnes.
Bei der Ermittlung des zukünftig nachversteuerungspflichtigen Betrages wird in der Berechnung die Einkommensteuer mit 25% zzgl. SolZ 5,5% und KiSt 8% ausgewiesen.
Jetzt aber das Problem. Der Mandant ist im Jahr 2022 aus der Kirche ausgetreten.
Da dürfte dann doch bei einer zukünftigen Überentnahme und damit verbundenen Nachversteuerung keine Kirchensteuer mehr auf den nachversteuerungspflichtigen Betrag anfallen.
Oder habe ich da einen Denkfehler ?
Vielen Dank im voraus für eine Einschätzung.