Hallo zusammen,
ich habe bei der EStE 2021 Verluste aus Termingeschäften, die m.E. falsch verrechnet werden.
Ab VZ 2021 sind ja nur noch EUR 20.000,00 Verluste aus Termingeschäften mit entsprechenden Gewinnen verrechenbar.
Zahlen:
Gewinne aus Termingeschäften: EUR 200.000,00
Verluste aus Termingeschäften: EUR 150.000,00
Lt. ESt-Programm unterliegen EUR 30.000,00 (vereinfacht ohne Sparer-Pauschbetrag) der Besteuerung.
D.h. es wurden die vollen EUR 150.000,00 verrechnet zzgl. EUR 20.000,00, somit EUR 170.000,00. So viel Verlust ist jedoch gar nicht entstanden. Zudem werden EUR 130.000,00 noch als Verlustvortag festgestellt.
M.E. müssten EUR 180.000,00 zu versteuern sein. Gewinne EUR 200.000,00 abzgl. EUR 20.000,00 (Verlustbeschränkung). Feststellung des Verlustes i.H.v EUR 130.000,00.
Habe ich einen Denkfehler?
Kann jemand weiterhelfen?
Vielen Dank und viele Grüße
AU
Hallo _AU_,
wenn ich Ihre Angaben in der Einkommensteuererklärung eingebe, berechnet das Einkommensteuer-Programm alles richtig.
Um Ihre Konstellation besser verstehen zu können, sollte Ihren individuellen Fall analysiert werden.
Sie können sich an den Einkommensteuer-Service wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Carlos Agterberg
DATEV eG
Hallo Carlos,
danke. Auf den Rückruf vom Service warte ich leider schon seit Tagen...
VG
Wir haben ein ganz ähnliches Problem, was offenbar darauf zurückzuführen ist, dass Verluste aus Termingeschäften doppelt berücksichtigt werden.
In Zeile 22 (Anlage KAP 2021) werden nur die Verluste aus Aktien explizit ausgeklammert, Verluste aus Termingeschäften sind folglich enthalten.
Zeile 24 enthält die Verluste aus Termingeschäften nochmals separat.
Je nach Programmlogik sind dann die zu versteuernden Kapitalerträge evtl. zu hoch oder zu gering.
Hallo UH2,
Verluste aus Termingeschäften sind ausschließlich in Zeile 24 der Anlage KAP zu erklären.
Hintergrund:
Die in Zeile 22 erfassten „Verluste ohne Verluste aus der Veräußerung von Aktien“ müssen in Zeile 18/19 der Anlage KAP enthalten sein („In den Zeilen 18 und 19 enthaltene (…)“). Das gilt nicht für Verluste aus Termingeschäften in Zeile 24: Dort fehlt im amtlichen Formular Anlage KAP der entsprechende Verweis „In den Zeilen 18 und 19 enthaltene (…)“. Die Verluste aus Termingeschäften sind daher nicht in den Zeilen 18/19 enthalten – und können daher auch nicht in den Verlusten der Zeile 22 enthalten sein, da diese in den Zeilen 18/19 enthalten sein müssen.
In der amtlichen Anleitung zur Anlage KAP 2021 heißt es dazu:
„Alle Veräußerungstatbestände tragen Sie bitte zusätzlich in die Zeilen 20 bis 23 ein. Einzutragen sind Gewinne und Verluste aus der Veräußerung von Kapitalanlagen (z. B. Aktien) ohne Termingeschäfte und weitere Kapitalforderungen jeder Art.“
Ab VZ 2023 formuliert die Finanzverwaltung in der amtlichen Anleitung noch klarer. Dort heißt es zu den Verlusten aus Termingeschäften: „Verluste aus Termingeschäften erklären Sie bitte ausschließlich in Zeile 24.“
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Danke für zügige Antwort und aufschlussreiche Info. Dadurch haben wir es jetzt auch bei Elster gefunden.
Hat es sich bei dir schon geklärt? Weil ich habe gerade das gleiche Problem
Hallo. Zu dem oberen beispiel eine frage.
Angenommen ich mache 10 trades mit CFD Produkten mit jeweils 10000 Euro Gewinn.
Dann mache ich 10 trades mit CFD Produkten mit jeweils 8000 euro Verlust. Dann hätte ich ja 100000 Euro bruttogewinn und 80000 bruttoverlust. Macht 20000 Nettogewinn.
Aber durch die verlustverrechnung mit 20 k darf ich von den 100 k bruttogewinn nur 20 k abziehen anstatt die 80 k oder ist da ein Denkfehler dabei und es sind einfach nur 20 k Nettogewinn ohne einen Verlust?
Vielen Dank für eine Antwort 🙂
Mein Stand ist, dass geschlossene Geschäfte einzeln den Töpfen zugeordnet werden. Eine eindeutige Quelle, BMF-Schreiben o. ä., interessiert mich allerdings auch.
Könntest du dich kurz auf mein beispiel oben beziehen was wiederum an dein beispiel angelehnt ist 🙂
Vielen Dank dir