Hallo Datev,
was soll der AnwenderIn mit einer solchen Information machen:
Die Hinweisliste erhält seit neuestem deswegen eine gelbes Ausrufezeichen (selbst wenn ich mir die Mühe mache diesen Hinweis abzuhaken), wodurch die AnwenderIn sich immer wieder darüber ärgert, dass in der Institutionsverwaltung für solche Fälle nicht eine alternative 25 stellige Bezeichnung hinterlegt ist. Wann wird das umgesetzt bzw. wann verschwindet dieser Hinweis?
Schöne Grüße
Willi Müller
Beitrag vom Nutzer gelöscht
Hallo Community,
der Hinweis in den Steuerprogrammen erscheint, da für die ELSTER-Übermittlung die Bezeichnung des Geldinstituts automatisch auf 25 Stellen gekürzt wird.
Der Hinweis selber wird zukünftig nicht verschwinden, da wir Sie als Anwender auf die Kürzung hinweisen möchten.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Klinner
DATEV eG
Hallo Frau Klinner,
was wollen Sie uns Anwendern mit Ihrer Antwort sagen?
der Hinweis in den Steuerprogrammen erscheint, da für die ELSTER-Übermittlung die Bezeichnung des Geldinstituts automatisch auf 25 Stellen gekürzt wird.
Stimmt: Das hatte ich schon zitiert.
Der Hinweis selber wird zukünftig nicht verschwinden, da wir Sie als Anwender auf die Kürzung hinweisen möchten.
Was sollen wir Anwender nach dem Lesen eines solchen Hinweises machen?
Ist die Angabe der Bankbezeichnung - vor allem seit SEPA - nicht völlig schnuppe?
Wir Steuerberater haben mit einer Materie zu tun, die ziemlich anspruchsvoll ist. Die meisten Berater sind deshalb geistig einigermaßen rege. Wenn nun nach der Bearbeitung eines Steuerfalls noch Hinweise in der Hinweis- und Fehlerliste übrig bleiben, sollten diese Hinweise auch eine Berechtigung haben. Das ist hier nicht der Fall. Diesen Hinweis mussten wir Anwender alleine im letzten Jahr geschätzt über eine Million Mal wegklicken (40.000 Genossen x Mitarbeiter mal Steuerfälle).
Ich wette, dass kein einziger dieser jährlichen ca. 1.000.000 Hinweismeldungen dazu geführt hat, dass jemand händisch die Bankbezeichnung geändert hat (was beim Zurückschreiben des automatischen Stammdatenabgleichs sowieso wieder weggefallen wäre). Wofür also ein Hinweis, den niemand braucht?
Einen Hinweis, wie durch Aufnahme einer Abkürzung in der Institutionsverwaltung das „Problemchen“ behoben werden könnte, hatte ich auch genannt (zusätzliches Feld in der IV „Bankbezeichnung kurz“. Das ist ja wohl auch der Sinn der IV, das nicht jedes leistungserstellende Programm selbstständig Bezeichnungen kürzt).
Stattdessen teil die Datev vom hohen Ross herab mit: Basta, das bleibt so, weil wir das so wollen…
Kollegiale Grüße
Willi Müller
Hallo Herr Müller,
hier sieht man die Diskrepanz zwischen "DATEV möchte" und "Anwender wünschen"!
Leider haben wir dieses Problem häufiger.
MfG
Thorsten Eckhardt
Hallo Community,
ich wollte mit meiner Antwort lediglich darauf hinweisen, dass DATEV den Hinweis in den „Fehler und Hinweisen" bringt, da sonst ein ELSTER-Fehler für Sie folgen würde, der unnötig wäre und eventuell auch Ärger bei Ihnen auslösen würde.
Was ich nicht abstreiten möchte, ist, dass man durch Abhaken aller Hinweise eine andere Kennzeichnung in der Übersicht erhält. Dies nehme ich gerne nochmal in die Produktentwicklung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Klinner
DATEV eG
Hallo Community,
ich wollte mit meiner Antwort lediglich darauf hinweisen, dass DATEV den Hinweis in den „Fehler und Hinweisen" bringt, da sonst ein ELSTER-Fehler für Sie folgen würde, der unnötig wäre und eventuell auch Ärger bei Ihnen auslösen würde.
Was ich nicht abstreiten möchte, ist, dass man durch Abhaken aller Hinweise eine andere Kennzeichnung in der Übersicht erhält. Dies nehme ich gerne nochmal in die Produktentwicklung mit.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Klinner
DATEV eG
Und was soll das?
Entweder bietet die Software eine Feldlänge an, die auch von Elster verstanden wird, oder es wird einfach gekürzt. Ende!
Sollen die Anwender immer bei jeder Steuererklärung sich um eine Bankbezeichnung kümmern? Und was passiert wenn nichts gemacht wird?
Braucht man dann keine Steuererklärung einreichen?
Der Anwender erwartet intelligente Programme.
Hallo Frau Klinner,
das habe ich nicht so ganz verstanden.
Ohne den DATEV-Hinweis (den man abhaken kann oder auch nicht) würde ein Elster-Fehler erscheinen?
Können Sie das bitte nochmals erläutern? Danke
MfG
Thorsten Eckhardt
Hallo Frau Klinner,
damit zu argumentieren, dass ein Elster Fehler entstehen würde, bedeutet für mich, dass Datev nur zwei Wege sieht:
Die Aussage per se ist auch nicht gänzlich verkehrt, aber man könnte dies auch innerhalb der Fehler und Hinweise in einem gesonderten Block wie "Abweichende Betitelungen" unterbringen.
Dort kann dann auf solche Feldbeschränkungen verwiesen werden und der Anwender weiß ab welchem Punkt gegebenenfalls nicht mehr weitergelesen werden muss.
Besser wäre natürlich der von Herrn Müller angeführte Vorschlag in den Institutionsstammdaten dies bereits zu berücksichtigen.
Beste Grüße
Hallo Frau Kinner,
das mit dem hohen Ross zeigt sich wieder mal... 🙂
In der Institutionsverwaltung gibt es 3.679 Banken; davon haben 769 über 25 Zeichen Bezeichnungstext (aber max. 27 Zeichen). Es geht also um max zwei Buchstaben. Hintergrund scheint zu sein, dass es sich um die BTX Bankbezeichnung handelt, die maximal 27 Zeichen lang sein durfte. Die meisten Anwender dürften den Begriff BTX noch nie gehört haben, so lange ist das her...
Und da ist die Datev nicht in der Lage, für die Steuer- und Lohnprogramme diese zu langen BTX Bezeichnung (für die die Datev übrigens noch in den IV Datenbestand ein Feld definiert hat) auf 25 Zeichen zu kürzen???
Die ersten Einträge habe ich schon mal bearbeitet:
Wo ist da das Problem? Die "Drohung" mit dem Elster Fehler ist sicher nicht der richtige Weg (ist nicht persönlich gemeint; aber so viel Widerstand der Datev bei dem Wunsch nach Beseitigung von Kleinigkeiten nervt - siehe Re: Programmbezeichnung in der Leistungsübersicht "Gesonderte - und einheitliche - Feststellung JJJJ oder ZMSD: Straße und Hausnummer .
Schöne Grüße
Willi Müller
Um den Faden von Herrn Müller mal weiter zu spinnen:
Die Deutsche Bundesbank liefert regelmäßig die Bankleitzahlen in verschiedenen Dateiformaten aus. Die Kurzbezeichnung ist nicht länger als 27 Zeichen, also stellt sich nicht die Frage ob es sich um die alte BTX Bezeichnung handelt, die DATEV benutzt. Die Herkunft ist klar.
Schaue ich mir die BLZ mit Kurzbezeichnung >25 Zeichen an finde ich mit Ausnahme der UniCredit ausschließlich Ortsbezeichnungen am Ende. Fallen dort einfach 2 Zeichen weg wird die Bank immer noch zuverlässig erkannt. Bei der elektronischen Übermittlung werden ohnehin nur BIC und IBAN herangezogen.
Wie schon gesagt ist durch die IBAN mit der darin verschlüsselten Prüfziffer ohnehin die sichere Erkennung des Kontos gegeben. Also was soll der Quatsch mit dem Hinweis? Der Hinweis ist komplett überflüssig und versperrt den Blick auf das Wesentliche!
Es gibt sehr wichtige Dinge zu tun, DATEV beschäftigt sich aber mit Dingen, die für uns Genossen komplett unwichtig sind. Aber dafür gewinnt man ja Platin.
Gruß
KP
Hallo KP,
Danke für die Unterstützung 🙂 Der Datev Begriff "BTX Bezeichnung" könnte dann ja mal aktualisiert werden ..
schöne Grüße Willi Müller
Aber nein Herr Müller,
BTX wurde für Online Banking doch erst 2007 abgeschaltet, die steuerlichen Aufbewahrungsfristen sind doch zu beachten
Oder ist etwa der zuständige Mitarbeiter in den Vorruhestand getreten und keiner weiß mehr etwas mit dem Begriff anzufangen?
Genug gelästert, bei dem propagierten Qualitätsanspruch passt die Umsetzung nicht. In den pro Arbeitsplatz noch einen bereits bei der Programmkonzeption veralteten Begriff zu verwenden halte ich für bedenklich.
Gruß
KP
Hallo Herr Eckhardt, hallo Community,
da habe ich mich vielleicht etwas ungenau ausgedrückt.
Zur Klarstellung hier die Fakten:
Würden wir den Hinweis weglassen, käme es natürlich nicht zu einem ELSTER-Fehler, weil die Kürzung trotzdem stattfinden würde.
Die Anregung, in den Institutionen die Stellenanzahl anzupassen, haben wir an die entsprechende Stelle weitergegeben.
Die Anregung, die Liste „Fehler und Hinweise" mit einer weiteren Kennzeichnung zu versehen, wenn alle Hinweise abgehakt wurden, werden wir von Steuern weiter verfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Simone Klinner
DATEV eG
Hallo Frau Klinner,
dem Anwender ist es vollkommen schnuppe, ob die Software 2 Stellen kürzt oder nicht! Bei den Bankbezeichnungen handelt es sich sowieso um Abkürzungen. Also was soll dann noch ein Hinweis bzw. eine Fehlermeldung? Der Anwender kann es doch eh nicht beeinflussen.
Merke:
Hinweise und Fehler sollen den Anwender auf Schwierigkeiten und Probleme hinweisen und nicht auf Programmabläufe. Ansonsten würden wirlich wichtige Hinweise/Fehler einfach weggeklickt.
Hallo Frau Klinner,
mit Ihrem Post haben Sie die hier genannten Tatsachen noch einmal zusammen gefasst. Leider haben Sie dabei die Fragen der Anwender nicht beantwortet die da lauteten
Es geht ja nicht nur um diesen einen offensichtlichen sinnfreien Hinweis. Die Hinweislisten der Steuerprogramme sind voll mit unnötigen und unnützen Hinweismeldungen. Wichtiges geht dabei garantiert unter.
Gruß
KP
Hallo Frau Klinner,
so wie Sie den Fall jetzt schildern, ist der Hinweis absolut überflüssig.
Bitte erklären Sie mir den Mehrwert für den Anwender.
Danke
MfG
Thorsten Eckhardt
Hallo Frau Klinner,
nur damit Sie die manchmal nicht immer verständnisvollen Äußerungen der Anwender nachvollziehen können 🙂
Die Bereinigung und Überarbeitung der Hinweisliste habe ich schon vor mehr als 10 Jahren angemahnt ... und irgendjemand bei der Datev hat angeordnet, die Umsetzungsreihenfolge davon abhängig zu machen, wie viele Striche auf der Wunschstrichliste gemacht worden sind - und nicht den gesunden Menschenverstand und Fachwissen entscheiden zu lassen...
So ist jetzt nach 10 Jahren Überlegung der Blödsinn (sorry) entstanden, dass statt zwei getrennter Hinweis- und Fehlerliste weiterhin nur eine gemeinsame Liste existiert, die - so wie Herr Seidl vor vier Jahren angeregt hat - zwei Minisymbole erhalten hat:
... ich finde es gut, es wäre vielleicht so dass dann die Hinweise mit einem "gelben" Warndreieck und die Wirklichen Fehler mit einem "roten" StoppSchild auszustatten, dass man gleich sieht, hier muss ich, hier sollte ich was tun ...
Dass diese Hinweisschilder natürlich verschwinden müssen, wenn die - z.T. angeblichen - Fehler und Hinweise abgehakt wurden, hat Herr Seidl damals vorausgesetzt und leider nicht dazu geschrieben - also kam auch bei der Datev niemand darauf...
Jetzt wird in einem anderem Beitrag von einem Ihrer KollegInnen (habe nicht mehr gesucht) verkündet, dass das kleine Stoppschild ja noch ein Minihäkchen bekommen könne, wenn der Hinweis abgehakt wurde....
Hier finden Sie Hinweise und Fehler im ESt Programm auch noch einen Beitrag zum Thema (auch erst ein Jahr alt...)
Schöne Grüße
Willi Müller
ohne Kommentar...
ich kann zwar die ganzen ausführungen verstehen und sicherlich gibt es argumente für und gegen diese hinweise.
ich kann nur aus eigener erfahrung sagen, es gibt hinweise, die interessieren mich inzwischen einen ...
ganz einfach, weil: ich kann es eh nicht ändern UND es passiert ja auch nichts.
mittlerweile kommt das mit der gekürzten bankverbindung fast bei jedem zweiten mandanten vor und es ist mir völlig schnuppe. ich denke, die anwender möchte in solchen fällen vielleicht lieber gar keinen hinweis haben, denn es wird einfach gekürzt, weil es elster notwendig macht. aus äpfel.
warum uns informieren? hinweise (nicht fehler, das ist was anderes) sollten meiner meinung nach in steuerprogrammen eher dazu dienen, denkanstöße zu geben, wie etwas nochmal zu prüfen auc die richtigkeit, wenn vielleicht ein bestimmter sachverhalt fehler zulassen würde. ist auch oft genug umgesetzt.
die reine info, dass etwas gekürzt wird - ist schlichtweg überflüssig
oder aus eins mach zwei, nämlich:
ein gelber Hinweis: sie haben einen roten Fehler!! (mit Link dazu)
Zu meinem zitiertem Hinweis, daß in GewSt das Formular noch nicht programmiert ist:
Ehrliche Frage an DATEV: Was soll der Anwender jetzt tun?
- den Hinweis als erledigt setzen? (und im stillen auf das Formular warten)
- den Hinweis stehen lassen, und damit wichtige Hinweise aus dem Fokus verlieren?
Ach ja... ein echt wichtiger Hinweis wird nicht einmal angezeigt...
Da ich ja keine Vorab- Version 2017 für die Steuerprogramme habe, handelt es sich ja bis Sommer 2017 (befürchteter Termin für die Vorab- Version) in der Version 2016 um die per Programmverbindung übergebenen Daten aus 2017. Wäre das nicht wert, auf diesen Sachverhalt hinzuweisen, falls doch versehentlich gespeichert wird?
(Bitte die Vorab- Versionen vorab (= schnellstens) ausliefern, damit die Daten einfach mit dem Stand 2016 gerechnet, aber korrekt im Jahr 2017 gespeichert werden können.)
Hallo Frau Klinner,
wenn Sie sich ohnehin gerade an die Beseitigung der unnötigen Hinweise machen, bitte ich Sie, bei der Gelegenheit auch gleich noch die folgenden drei Hinweise zu überprüfen, ob diese nicht ebenfalls wegfallen können bzw. in den Stammdaten o.ä. die Stellenanzahl angepasst werden kann:
- Hier aus dem Programm ESt 2015 comfort V.19.3. Andere Steuerprogramme & Jahresversionen analog. -
1.
Fehler und Hinweise
Allgemeine Angaben
- þ Hinweis / Empfangsvollmacht
Der Name des Empfangsbevollmächtigten (ggf. zusammengesetzt aus Name, Vorname, Titel oder beiden Teilen der Gesellschaftsbezeichnung) ist in den Beraterstammdaten zu lang erfasst. Für die elektronische Datenübermittlung wird dieser auf 25 Stellen gekürzt. Prüfen Sie die Eingaben.
2.
Fehler und Hinweise
Allgemeine Angaben
- þ Hinweis / Empfangsvollmacht
Der Vorname des Empfangsbevollmächtigten (ggf. zusammengesetzt aus Vorname und Titel oder entnommen aus der Berufsbezeichnung oder dem 2. Teil der Gesellschaftsbezeichnung) ist in den Beraterstammdaten zu lang erfasst. Für die elektronische Datenübermittlung wird dieser auf 25 Stellen gekürzt. Prüfen Sie die Eingaben.
3.
Fehler und Hinweise
Formulare Gewinneinkünfte
- þ Hinweis / 1. Anlage EÜR
Für die gewählte Rechtsform wird für die elektronische Datenübermittlung und den Druck der Komprimierten Erklärung die Ausprägung 'Sonstige(r) Einzelgewerbetreibende(r) (außer Hausgewerbetreibende oder gleichgestellte Person nach dem Heimarbeitergesetz)' übermittelt. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Hilfetafel. Prüfen Sie die Eingaben.
Nachtrag: 1. und 2. ist keine versehentliche Dopplung. Beide Hinweise erscheinen separat auf der Liste Fehler und Hinweise.
Haben Sie vielen Dank. Viele Grüße.
bei der Bezeichnung freie Berufe hatten wir das vor über zwei Jahren auch schon mal...