Hallo, ich möchte gerne für einen Mandanten eine Steuerkontoabfrage tätigen, ohne dass ich eine Zustellungs-Vollmacht erteile. Kann man nur für die Steuerkontoabfrage eine separate Vollmacht erteilen?
Bei der Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen kann man die Bekanntgabevollmacht gesondert wählen oder auch lassen.
Alternativ gibt es immer noch die Vollmacht zur Einsichtnahme ins Steuerkonto ohne dass eine Vertretungsvollmacht abgegeben werden muss. LEXinform/Info-DB 1034214
Hallo Herr Scheiffarth,
wenn Sie die Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen für den Abruf nutzen (Vollmachtsdatenbank) machen Sie hinsichtlich der Bekanntgabevollmacht in den Zeilen 16-20 keine Angaben (kein Haken setzen). Haben Sie weitere Einschränkungen getroffen, empfehle ich Ihnen den Haken in den Zeilen 35-39 zu setzen.
Viele Grüße
Christian Wielgoß