Hallo zusammen,
da in der VDB auch Unternehmen angelegt werden können ist uns nun aufgefallen, dass die im Steuerkonto online registrierten SmartCard Benutzer alle Unternehmen abrufen können und die neuen Mitarbeiter (Untervollmacht über VDB) nur auf die Steuerkonten der Mdt. in der VDB Zugriff haben.
Wir halten die VDB immer aktuell, nur komm ich mit den bereits vorhanden Vollmachten noch nicht so ganz klar....Die Berechtigung für den Steuerkonto Abruf haben wir ja bereits vor einigen Jahren erhalten, nur nicht mit dem Formular Meine Frage wäre jetzt, muss ich alle Mdt. mit Unternehmen anschreiben und dass neue "Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen" Formular unterschreiben lassen?
Hoffen ihr könnt mir weiterhelfen.
Viele Grüße
Linda
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Guten Tag,
sie haben im Prinzip zwei Möglichkeiten, damit Ihre neuen Mitarbeiter Steuerkontodaten von Unternehmen abfragen können:
Lösung über Steuerkonto Online:
- Sie können an Ihre Mitarbeitern Untervollmachten für bereits bestehende Steuerkonto Online Registrierungen vergeben, sofern diese die Untervollmacht zum Abruf eines Unternehmens noch nicht besitzen. (nähere Informationen: www.datev.de/info-db/1070378)
=> in diesem Fall müssen Sie keine neue Vollmachten zur Einsichtnahme in das Steuerkonto einholen. Es kann aber sein, dass das Finanzamt die betroffenen Unternehmen anschreibt und eine neue Vollmacht zur Einsichtnahme in das Steuerkonto fordert. Diese müsste dem FA dann unterschrieben zukommen.
Lösung über die Vollmachtsdatenbank:
- Sie holen von allen betroffenen Unternehmen eine Vollmacht zur Vertretung in Steuersachen ein.
Anschließend können Sie diese Unternehmen in die Vollmachtsdatenbank einpflegen. Nach erfolgreicher Übermittlung und erfolgreicher Prüfung auf Abruf des Steuerkontos können alle Ihre Mitarbeiter die in der Vollmachtsdatenbank unterbevollmächtigt sind das Steuerkonto der Unternehmen abrufen.
=> Neue Mitarbeiter müssten so nur noch in der Vollmachtsdatenbank unterbevollmächtigt werden. Eine erneute Vergabe über das Programm Steuerkonto Online entfällt somit.
Sollten hierzu noch weitere Fragen bestehen können Sie sich sehr gerne auch an unseren Kundenservice wenden.
Mit freundlichen Grüßen
Robin Meyer
Super, vielen Dank!