Hallo,
wir sind ein selbstbuchendes Unternehmen und möchten bei Elster eine Abrufvollmacht hinterlegen, um Steuerkonto Online abrufen zu können.
Könnte es hinsichtlich der Vollmacht irgendwelche Missverständnisse/Konflikte geben, dass 2 Bevollmächtigte beim Finanzamt hinterlegt werden, auch wenn unsere eigene Vollmacht sich nur auf das Abrufen von Daten bezieht?
Über Erfahrungen wäre ich sehr dankbar!