Guten Morgen Community,
ein Wechsel der Steuerschuldnerschaft findet bei Reparatur u. Wartungsleistungen nur dann statt wenn Nettoentgelt die Grenze von Euro 50,00 überschreitet.
Bedeutet wenn Wartungsarbeiten an mehreren Wohnungen durchgeführt werden, müsste jede einzelne Wohnung für sich betrachtet werden.
Unser Mandandt bekommt diese Rechnungen immer mit § 13b ausgestellt. Das ist doch falsch ?
Viele Grüße
Bagatellgrenze Reparatur und Wartungsarbeiten 500 Euro
Ist Ihr Mandant Bauleistender?
Ist der Rechnungsaussteller ein Subunternehmer?
Handelt es sich um Einzelaufträge oder ist es ein Gesamtauftrag?
Guten Morgen Community,
unser Mandant ist Bauleister und die Rechnungen werden von einem Subunternehmer in Rechnung gestellt.
Gesamtrechnung : Euro 2.660,00. Diese teilen sich wie folgt auf:
4 Tage x Einzelpreis Euro 280,00 Euro 1.120,00
4 Tage x Einzelpreis Euro 280,00 Euro 1.120,00
1 Tag x Einzelpreis Euro 280,00 Euro 280,00
0,5Tag x Einzelpreis Euro 280,00 Euro 140,00
Für sich gesehen liegt jede einzelne Postition ja unter Euro 500,00.
Viele Grüße
Ich kann zwar immer noch nicht erkennen, wie die Vertragslage zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer ist. Auch sehe ich nicht, was tatsächlich für Leistungen erbracht wurden. Aber grundsätzlich kann in diesem Fall Paragraph 13b Abs.5 Satz 7 zur Geltung kommen
"Sind Leistungsempfänger und leistender Unternehmer in Zweifelsfällen übereinstimmend vom Vorliegen der Voraussetzungen des Absatzes 2 Nummer 4, 5 Buchstabe b, Nummer 6 bis 12 ausgegangen, obwohl dies nach der Art der Umsätze unter Anlegung objektiver Kriterien nicht zutreffend war, gilt der Leistungsempfänger dennoch als Steuerschuldner, sofern dadurch keine Steuerausfälle entstehen."
Guten Morgen,
vielen Dank für die Unterstützung.
So ist unser Mandant aufjeden Fall auf der sicherern Seite.
Viele Grüße und einen schönen Tag