Hallo, gibt es die Möglichkeit, in der Rechnungsschreibung - Gegenstandswerte für Anlage N werden übergeben, automatisch Ehemann bzw. Ehefrau zu vermerken? Bei den Objekten Anlage V geht das ja schließlich auch.
Hallo Carolin_Str,
automatisch kann die Information nicht bereitgestellt werden. Aus Einkommensteuer wird als Erkennungsmerkmal eine Objektnummer bereitgestellt. Objektnummer 1 steht für den Steuerpflichtigen, Objektnummer 2 für Ehegatte /Lebensgefährte. Die Worte Ehemann oder Ehefrau können nicht aus Einkommensteuer übertragen werden. Die Objektnummer kann auch nicht im Rechnungsformular mittels einer Formel abgefragt werden, um dann automatisiert die gewünschten Begriffe anzeigen zu lassen. Sie könnten die Begriffe (einmalig) manuell in das Feld "Objektbezeichnung" oder in den Gebührentext erfassen. Diese Information wird in die Folgegebühr übernommen.
Schöne Grüße
Kerstin Schulz
DATEV eG