Hallo zusammen,
stehe gerade etwas auf dem Schlauch...
Ich habe eine GmbH, die Ihren Sitz in Stadt X hat (lt. Eintragung HR). Der Betrieb (Restaurant), den die GmbH betreibt, hat ihre Anschrift auch in Stadt X, jedoch in einer anderen Straße.
Welche Anschrift muss in den Eingnagsrechnungen stehen (wegen Vorsteuerabzug)? Gehen beide? Oder nur die Adresse des Sitzes lt. HR?! Muss für die andere Anschrift eine Betriebsstätte angemeldet werden?!
Vielen Dank vorab für eure Hilfe!
Gelöst! Gehe zu Lösung.
BMF: Anschrift in Rechnungen | Steuern | Haufe
Der EuGH hatte in diesen Verfahren entgegen der bisherigen Rechtspraxis in Deutschland eindeutig festgestellt, dass auch eine Anschrift als ordnungsgemäß i. S. der Regelung anzusehen ist, unter der eine postalische Erreichbarkeit gewährleistet ist (EuGH Urteil vom 15.11.2017 - C-374/16, C- 375/16, Haufe Index 11349059).
Diese Rechtsprechung hat der BFH in den Folgeurteilen übernommen (BFH Urteil vom 13.06.2018 - XI R 20/14, Haufe Index 12034037 und Urteil vom 21.06.2018 - V R 25/15, Haufe Index 11875990).
Es dürften also beide Adressen in Ordnung sein.