Liebe Community,
ich bin ganz neu hier und habe folgende Frage:
Wie kann ich vermeiden, dass im Falle von vergebenen Unterberaternummern, die Rückübertragung von Bescheiden in Papierform von DATEV angestoßen wird? Nennt sich "Bescheidabgleich" und beinhaltet die Abgleichspositionen sowie die Erläuterungen zur Festsetzung.
Vielen lieben Dank im Voraus!
Tobias
am besten die entsprechenden Leistungen, also die Steuererklärungen unter der hauptberaternummer anlegen, dann kommen sie in die kanzlei
oder in PFB unter den Einstellungen bei bescheidabgleich, Einstellung zum abruf auch die beraterzuordnungen zu den unterberaternummern einpflegen, dass auch diese abgerufen werden. dann dürte das papier ausbleiben hoffe ich.