Liebe Datev,
liebe Community,
folgendes ist mir bei der Erstellung einer Gewerbesteuererklärung für eine bilanzierende GbR aufgefallen; es geht um den SKR 04 des Jahres 2018:
Die Konten 6823 und 6824 für die Haftungsvergütung bzw. Vergütungen an Mitarbeiter werden nicht aus ReWe in die Gewerbesteuererklärung übergeben, obwohl sie im SKR 04 mit einem "G" gekennzeichnet sind. In den Informationen zum Konto sind sie allerdings auch nicht entsprechend gekennzeichnet.
Dementsprechend müssen sie händisch eingetragen werden oder werden alternativ schlicht vergessen.
Ist das ein Versehen oder ist das so gewollt?
Vielen Dank im Voraus für eine Antwort.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Sehr geehrte Kollegin (?),
in welche Zeile sollen denn diese Werte übernommen werden?
Müsste es nicht vielmehr so sein, dass die Gesellschafter ordnungsgemäß in DATEV KaReWe mit dem Sonderbilanz-Bestand angelegt sein müssten, damit aus diesem SoBil-Bestand die Einnahmen mit zum Gewerbeertrag genommen werden?
Soweit ich weiß, kann bei Buchung des Aufwandskontos in der Gesamthand automatisch auch eine entsprechende Ertragsbuchung in der Sonderbilanz ausgelöst werden. Näheres dazu in der Info-DB.
Beste Grüße
Sie haben Recht - wir haben allerdings nur die Kommanditisten angelegt und nicht die Komplementärin. Daher wird der Wert der Haftungsvergütung in der GewSt 1 A beim Gewerbeertrag unter dem Gewinn im Reiter "Weitere Gewinnkorrekturen" benötigt.
Wahrscheinlich geht nur "alle oder keine".
Wir haben uns auf das "G" im SKR 04 verlassen. Vielleicht klappt es ja, wenn gar keine Sonderbilanzen in Rewe angelegt sind.
Danke!
Hallo,
jetzt bin ich etwas verwirrt, sofern Sondervergütungen (auf schuldrechtlicher Basis) gezahlt werden ist für jeden Gesellschafter eine Sonderbilanz anzulegen, unabhängig ob Mitunternehmer (bei OHG / GbR), Kommanditist oder Komplementär.
Im Eingangspost sprachen Sie jedoch von einer bilanzierenden GbR ...
Das kommt davon, wenn man 1.000 Dinge gleichzeitig macht 😊
Es handelt sich natürlich um eine GmbH & Co. KG!