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Personenbeförderung

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PikAss645
Beginner
Offline Online
Nachricht 1 von 1
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Hallo liebe Community, 

ich habe meinen Fall nicht im Forum gefunden, daher stelle ich hier meine Anfrage rein: 

 

Ich betreue ein Busunternehmen, dieses befördert Reisegäste von Deutschland nach AT für ein Reiseunternehmen in DE. 

ME, liegt hier kein Fall des RCV vor, da sowohl Leistungsempfänger, als auch -erbringer in DE ansässig sind und sich die steuerbarkeit nur wegen des 3b USTG auf die Strecke in AT „befindet“

Ein Anruf im FA AT hat aber anderes ergeben. Der Sachbearbeiter sagt, die Steuerschuld verlagert sich komplett auf das Reiseunternehmen. 

Ich wollte da nur anrufen um mich wegen der Registrierung über FinanzOnline zu erkundigen, da bin ich jetzt irgendwie vor dem Kopf gestoßen worden. 

Hat jemand Erfahrung mit Beförderungsleistungen nach/durch AT? 
Ich wollte eigentlich das Busunternehmen in AT registrieren und dann für den Streckenanteil deren UST abführen. 
Wenn es tatsächlich doch ein 13b Fall ist, dann stell ich mir die Frage wie die Rechnung aussehen soll? Soll nur auf den Streckenanteil AT das RCV ausgewiesen werden? 

Danke für eure Hilfe 🙏

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