Hallo Zusammen,
im Gewerbebescheid 2023 sind Nachforderungszinsen für 2021 aufgeführt und sollen von uns bezahlt werden.
Wohin buchen wir die im skr 03????
Die Gewerbesteuer ist doch eine Betriebsausgabe, oder nicht?... somit wollten wir das auf #2107 buchen, wäre dass so richtig? Vielen Dank im Voraus für evtl. Antworten
LG
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Da die Zinsen zur GewSt zwar eine Betriebsausgabe, aber (genau wie die Gewerbesteuer selbst) steuerlich nicht abzugsfähig ist, sollten Sie das Konto 2105 nutzen.