Hallo Ihr Lieben,
meine Mandant war in 2018 in Spanien.
Steuererklärung wurde auch abgegeben. Es wurde das Tax Equalitions Prinzip angewendet.
Soweit so gut.
Jetzt für 2019 hat er in der LST Bescheinigung 25.000 Euro drin stehen und ich soll die N-AUS ausfüllen.
Er hat für dieses Jahr keinen Tag mehr in Spanien verbracht.
Die 25.000 Euro gehen ja voll in die Progression.
Wie muss die Anlage N-Aus mit den Tagen ausgefüllt werden?
In dem Schreiben steht was mit einer hypothetischen Steuer.
Gilt das dann immer für das Folgejahr?
Hallo einmalig86,
im Programm DATEV Einkommensteuer sind in der Anlage N-AUS die Angaben zu den Tagen in den Zeilen 46/47 nicht zwingend erforderlich: Sie können den Arbeitslohn über die Zeilen 42 und 43 auch direkt dem Inland oder dem Ausland zuordnen.
Weitere Informationen finden Sie in der LEXinform/Info-Datenbank im Dokument Erfassen der Anlage N-AUS (Dok.-Nr. 1007336).
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hirsch
DATEV eG
Guten Morgen,
ich mache bestimmt gedankliche Fehler.
Ich habe mich jetzt belesen über die ganze Entsendung und das man dann nicht schlechter oder besser gestellt wird. Okay, verstanden.
Gut dann wurde 2018 abgerechnet und ein Betrag von 25.000 Euro auf die Lohnsteuerbescheinigung 2019 geschrieben, der jetzt in die Progression muss.
Aber da kann ich doch nicht nach Tagen aufteilen.
Wenn ich 230 Arbeitstage habe und im Programm für das Ausland einen Tag schreibe, habe ich natürlich eine Nachzahlung. Oder darf ich mich trotzdem auf das Jahr 2018 beziehen, wo der Mandant wirklich um Ausland war?