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aurora19
Beginner
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Nachricht 1 von 1
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Für die ESt 2018 soll ein Arbeitnehmer veranlagt werden, der in zwei verschiedenen skandinavischen Ländern arbeitete, jedoch in diesem Zeitraum KEIN deutsches Einkomen erzielte. Wo können die in Deutschland weiterhin gezahlten Versorgungsleistungen geltend gemacht werden?

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