Hallo Community,
ich bin jetzt etwas verunsichert was den Wechsel der Lohnsteuerklassen nach der Scheidung angeht.
Ich bearbeite die Lohnabrechnung für unseren Gesellschaftergeschäftsführer und dessen Ehefrau.
Im August 2023 erfolgte die Scheidung.
Jetzt habe ich in einem Artikel gelesen: Erfolgt die rechtskräftige Trennung (Scheidung) zum Beispiel Anfang Dezember dann bedeutet das, dass ab dem 1. Januar die neue Steuerklasse zum Einsatz kommt. Würde bedeuten in meinem Fall, ich muss erst jetzt den Steuerklassenwechsel ab September/Oktober beantragen?
Ich dachte immer dass man nicht bis zur Scheidung warten warf bzgl. Änderung der Steuerklasse sondern muss das Trennungsjahr im Auge behalten?
Viele Grüße
Trennung oder Tod eines Ehegatten | Ihr digitales Finanzamt Hessen
Wichtig ist bereits das Trennungsjahr, nicht erst der Scheidungstermin.
Vielen Dank für die schnelle Hilfe !
LG