Guten Morgen Liebe DATEV Gemeinde 😃
Ich brauche Eure Hilfe.
Ich habe in der Steuererklärung 2019 Kosten (außergewöhnliche Belastung) für eine Behandlung für ein Lipödem geltend gemacht. Das Finanzamt hat die Aufwendungen nicht anerkannt. Die Krankenkasse beteiligte sich nicht an den Kosten. Seit 2020 sind die Krankenkassen verpflichtet die Kosten zu übernehmen. Der medizinische Dienst hatte gegen die Betroffene entschieden. Was kann ich tun? Gibts irgendwelche Gerichtsurteile oder Fundstellen?
Vielen Dank Kristin
Eine Liposuktion stellt in der Regel keine außergewöhnlichen Belastungen dar. Quellen und Urteile gibt es eine Vielzahl:
https://krankenkassen.net/recht/kosten-fuer-entfernen-von-lipoedem.html