abbrechen
Suchergebnisse werden angezeigt für 
Stattdessen suchen nach 
Meintest du: 

Kapitalerhöhung KSt-Erklärung 2018

1
letzte Antwort am 11.02.2020 15:35:37 von Johannes_Maier
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage
Gelöschter Nutzer
Offline Online
Nachricht 1 von 2
3688 Mal angesehen

Moin moin,

 

Zeile 22-25 sieht den Eintrag, Nennkapital am Ende des letzten WJ (31.12.17 = 25.000,00 EUR) vor.

 

In den Erfassungsmasken für die Gesellschafter, trage ich für den 2ten Gesellschafter ab 01.05.2018 einen 2ten Geschäftsanteil ein, 40.000,00 EUR. Nennkapital ab 01.05.18 = 65.000,00 EUR.

 

Jetzt sagt er mir, Steuererklärung kann nicht übermittelt werden, weil das verteilte Kapital > 100% ist. Wo muss ich die Kapitalerhöhung eintragen?

 

Oder Trage ich das einfach das neue Kapital in das Feld ein, indem eigentlich das Kapital zum Schluss des vorangegangen WJs eingetragen werden soll? So geht wenigstens die Übermittlung.

DATEV-Mitarbeiter
Johannes_Maier
DATEV-Mitarbeiter
DATEV-Mitarbeiter
Offline Online
Nachricht 2 von 2
3640 Mal angesehen

Hallo,

 

erfassen Sie die Nennkapitalerhöhung im Kopfbereich der Anlage KSt 1 F in den weiteren Angaben in dem Feld "Änderung des Nennkapitals (Änderung des Nennkapitals und des Eigenkapitals zusätzlich zu den vom Programm ermittelten Sachverhalten)" i. H. v. 40.000 EUR.

 

Dazu ist bei den Anteilseignern (KSt 1 Zeile 22 bis 25) neben der jeweiligen Beteiligungen zu Beginn des Jahres von 12.500 EUR noch die zweite Beteiligung ab Besitzdauer 01.05.2018 in EUR und % vorzunehmen:

 

bei Anteilseigner 1: 12.500 EUR und 19,2300% 

bei Anteilseigner 2: 52.500 EUR und 80,7600%

 

Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung will beides: Beteiligung in EUR und in %.

 

Mit freundlichem Gruß

Johannes Maier

DATEV eG

 

1
letzte Antwort am 11.02.2020 15:35:37 von Johannes_Maier
Dieser Beitrag ist geschlossen
0 Personen hatten auch diese Frage