Moin moin,
Zeile 22-25 sieht den Eintrag, Nennkapital am Ende des letzten WJ (31.12.17 = 25.000,00 EUR) vor.
In den Erfassungsmasken für die Gesellschafter, trage ich für den 2ten Gesellschafter ab 01.05.2018 einen 2ten Geschäftsanteil ein, 40.000,00 EUR. Nennkapital ab 01.05.18 = 65.000,00 EUR.
Jetzt sagt er mir, Steuererklärung kann nicht übermittelt werden, weil das verteilte Kapital > 100% ist. Wo muss ich die Kapitalerhöhung eintragen?
Oder Trage ich das einfach das neue Kapital in das Feld ein, indem eigentlich das Kapital zum Schluss des vorangegangen WJs eingetragen werden soll? So geht wenigstens die Übermittlung.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Hallo,
erfassen Sie die Nennkapitalerhöhung im Kopfbereich der Anlage KSt 1 F in den weiteren Angaben in dem Feld "Änderung des Nennkapitals (Änderung des Nennkapitals und des Eigenkapitals zusätzlich zu den vom Programm ermittelten Sachverhalten)" i. H. v. 40.000 EUR.
Dazu ist bei den Anteilseignern (KSt 1 Zeile 22 bis 25) neben der jeweiligen Beteiligungen zu Beginn des Jahres von 12.500 EUR noch die zweite Beteiligung ab Besitzdauer 01.05.2018 in EUR und % vorzunehmen:
bei Anteilseigner 1: 12.500 EUR und 19,2300%
bei Anteilseigner 2: 52.500 EUR und 80,7600%
Das ELSTER-Modul der Finanzverwaltung will beides: Beteiligung in EUR und in %.
Mit freundlichem Gruß
Johannes Maier
DATEV eG